Am falschen Ende gespart

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Ein Anwalt ist bares Geld wert

Eine Mandantin legt mir ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vor. Gestritten wurde über die Rückzahlung eines Mietkautionsguthabens in Höhe von 520 EUR. Der ehemalige Mieter hatte geklagt, die als Vermieterin in Anspruch genommene Mandantin hatte sich selbst vertreten, um die Kosten für einen Anwalt zu sparen. In dem Rechtsstreit hatte sich die Mandantin auf eigene Schadensersatzsprüche wegen Verschlechterung der Mietsache berufen und diese gegen die Kautionsrückzahlungsforderung zur Aufrechnung gestellt.

Das hätte sie besser nicht selbst getan, sondern über einen Anwalt. Denn aus dem Urteil ergab sich, dass sie ihre eigenen Ansprüche nicht ausreichend substantiiert vorgetragen hatte, so dass der Richter diese nicht berücksichtige und stattdessen der Klage statt gab.

Andreas Schwartmann
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Aber sie habe doch eigene Forderungen über 3.000 EUR gegen den ehemaligen Mieter. Ich solle also gegen das Urteil in Berufung gehen.

Ich musste die Dame dann aufklären, dass der Streitwert von 520 EUR einer Berufung entgegen stand. Das Urteil des Amtsgerichts ist also nicht mit der Berufung anfechtbar, da eine solche erst ab 600,01 EUR Streitwert zulässig ist, sofern sie nicht ausdrücklich vom Gericht zugelassen wurde.

Außerdem musste ich sie dann noch auf § 548 Abs. 1 S. 1 BGB hinweisen. Das Mietverhältnis endete im September 2015, die Wohnung wurde Anfang Oktober 2015 an sie zurückgegeben. Somit sind eigene Forderungen wegen Verschlechterung der Mietsache seit April 2016 verjährt.

Hier zeigt sich: Wer meint, sich vor Gericht selbst vertreten zu können und deshalb auf einen Anwalt verzichtet, um die vermeintlich teuren Anwaltskosten zu sparen, der spart letztlich am falschen Ende.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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