Landgericht Stuttgart verwechselt Impressum mit der Button-Lösung

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Abmahnungen zur Impressumspflicht bekommen durch Urteil aus Stuttgart wundersame Unterstützung

Wenn Sie einen Rechtsanwalt im Internet suchen und sich ein Profil des Anwalts oder seine Homepage anschauen - auf was achten Sie da? Wenn es nach dem Landgericht Stuttgart geht, suchen Mandanten als allererstes das Impressum des Anwaltes, und zwar immer - ich wiederhole: immer! - oben rechts, und dann klicken Sie da sofort drauf und verinnerlichen sich die ganzen spannenden Angaben, die man dort finden kann, wie die Steuernummer des Anwalts oder die Berufshaftpflichtversicherung.

Und nahezu jeder Mandant klickt ja auch ständig auf die weiterführenden Links zu den berufsrechtlichen Regelungen, die wegen ihrer außerordentlich verständlichen Lesbarkeit und der großen Beliebtheit künftig auch als Romanvorlage gehandelt werden. Und erst nach dieser einprägsamen Lektüre schauen Mandanten sich den Rechtsanwalt an und überprüfen, ob dieser für ihren individuellen Fall der geeignete Dienstleister ist.

Das wahrscheinlich auf einer eklig nach Spiritus riechenden Matritze geschriebene Urteil aus Stuttgart ist mäßig interessant und übermäßig absurd. Auch möchte ich es nicht eigentlich als Urteil bezeichnen. Es ist eher eine leider legitime Meinungsäußerung, die man zur Kenntnis nehmen kann - aber nicht unbedingt muss. Schon das unter Juristen beliebte Wort "Mindermeinung" wäre der Anerkennung zu viel.

Die wahrscheinlich einzigen Menschen, die als allererstes oder überhaupt nach der berühmten Anbieterkennzeichnung eines Rechtsanwaltes im Internet suchen, sind nicht Verbraucher, sondern einige wenige Rechtsanwälte selbst. Man nennt diese dann aber nicht mehr Rechts- sondern Abmahnanwälte, und der diesem neuartigen Unwort sich sofort negativ anhaftende Beigeschmack im hinteren Bereich des Mundes ist nicht beabsichtigt, sondern eine leidige Tatsache.

Einzig diese Abmahnanwälte sind es, die brennend interessiert, ob ein "Kollege" ein Impressum auf seiner Webpräsenz anbietet, kann man doch bei fehlender Anbieterkennzeichnungen des "Kollegen" eine weitere Abmahnwelle lostreten und jede Menge Geld verdienen - immer im Dienste des Verbrauchers, versteht sich. So kam es auch zu unzähligen Abmahnungen gegen Anwälte auf dem Karrierenetzwerk Xing, da es dort keinerlei Möglichkeit für Rechtsanwälte gab, die ach so spannenden Pflichtangaben in ihrem Profil zu platzieren.

Xing reagierte nach der Abmahnwelle pragmatisch und führte ein Impressum ein, das die dort registrierten Anwälte dann auch rege nutzten. Der Link zum Impressum befand sich - natürlich - unter dem Profil des Anwaltes. Wo auch sonst, ist das im ganzen deutschen Internetz doch der gängigste und bekannteste Ort für derartige Pflichtangaben. Doch irgendwie verirrte sich eine Klage über die Abmahnungen zu den Richtern des Landgerichts Stuttgart, die mit der vorgelegten Fragestellung nicht nur ge- sondern offensichtlich völlig überfordert waren.

Das Landgericht Stuttgart erklärte das gerade auf Xing eingeführte Impressum also für rechtswidrig, weil ... ja, und dieses "weil" ist schwierig zu erklären, ich jedenfalls kann es nicht. Weil sie das Impressum mit einer Preisangabe verwechselten, vielleicht. Oder weil sie kurz vorher eine Klage zur Button-Lösung zu klären hatten und irgendwie noch in dieser Denke verhaftet waren. Anders kann ich die zulässige aber haltlose Stuttgarter Meinungsäußerung nicht deuten.

Ich selbst hatte urlaubsbedingt oder auch aus reiner Ignoranz von dem Urteil gar nichts mitbekommen. Da Abmahnanwälte aber bekanntlich nie schlafen und auch nie frei machen, immer im Dienste des Verbrauchers, versteht sich, werden sie sich die Hände gerieben haben angesichts der Stuttgarter Schützenhilfe. Wir starten die neue juristische Abmahnsaison also wieder einmal in der Gewissheit, dass irgendwie alles beim Alten bleibt und Abmahnwellen so schnell nicht aufhören werden. Eine Änderung aber gibt es doch: Mit dem neuen Stuttgarter "Standard" werden wohl künftig alle belanglosen Webinhalte oben rechts platziert, blinkend und mit einem hüpfenden Flash-Ball verziert, damit man auch ja von allen wirklich wichtigen Informatonen abgelenkt wird und möglichst Zeit verliert. Danke, Stuttgart!

Wer jetzt auf unserer Seite 123recht.de das Impressum oben rechts sucht, tut das allerdings vergebens. Unsere Anbieterkennzeichnung ist unten und wird dort auch bleiben, da kann Stuttgart noch so viele Pseudostandards aus dem Hut zaubern. Das Impressum auf der Webseite des Landgerichts Stuttgart befindet sich übrigens auch - oh Wunder - ganz unten. Wir sind gespannt, wann und ob man dort seinen eigenen Ansprüchen gerecht wird.

Leserkommentare
von Volkspolizist am 29.08.2014 09:59:47# 1
herzerfrischender Schreibstil; neeeiiin, überhaupt nicht bissig. Würde gerne das AZ wissen und ob Rechtsmittel eingelegt wurde. Kann man d. Präs. des LG S21 auch eine Abmahnung schicken, weil die Impressum-Schaltfläche zu weit im Untergrund ist und erst nach dem Tiefbohr-scrollen sichtbar wird?
    
von 123recht.de am 29.08.2014 11:13:10# 2
Danke, das Aktenzeichen ist: Az.: 11 O 51/14

Viele Grüße
    
von CONDOR_X am 29.08.2014 13:22:06# 3
Ich verstehe den Spott nicht wirklich. Nicht nur Abmahnanwälte, die grösste Plage dieses Jahrhunderts, lesen das Impressum mit primärer Regelmässigkeit.
Nein, selbst ich als "Otto-Normalverbraucher" habe es mir schon seit langer Zeit zur Pflichtübung gemacht, Impressum gleich zum Anfang aufzurufen. Schliesslich will (sollte man jedenfalls) wissen, mit wem man es zu tun hat und es ist schliesslich nicht ungewöhnlich, dass Betreiber von ".de"-Sites gar nicht wirklich ".de" sind sondern irgendwo im unantastbaren Andorra oder sonstwo ihren Sitz haben, von wo aus sie sicher und ohne Stress ihr Unwesen treiben können.
Natürlich muss niemand ein Impressum lesen, darf dann aber später auch nicht jaulen, aber ein Blick ins Impressum ist sicherlich nicht die schlechteste Idee.
Also ich lese weiter "meine" Impressen und bilde mir eine erste Meinung von eben jenem Site-Betreiber und bin damit bisher noch nicht schlecht gefahren.
Wissen ist Macht - Nichtwissen macht auch nix...

    
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