Jack the Ripper Wolfskin

Mehr zum Thema: Meinung, Jack Wolfskin, Pfote, Fünf Freunde, Marke, Shitstorm
4,35 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
17

Aus früheren Shitstorms nichts gelernt: "Jack Wolfskin" rennt tollwütig durch das Markenrecht und greift die "Fünf Freunde" an

Der Rechthaber

"Draußen zu Hause". Der Slogan von der Outdoor Bekleidungsmarke "Jack Wolfskin" suggeriert Verbundenheit mit der Natur. Die TV-Spots zeigen wunderschöne Landschaften, die einen den Atem anhalten lassen, Berge, Weiten, Meer. Mittendrin der Mensch, in funktionaler Kleidung, angepasst für jede Witterung. Mit der Wolfspfote macht es draußen doppelt Spaß.

Der Spaß hört da auf, wo andere Pfoten ins Spiel kommen. Denn Jack Wolfskin verteidigt sein Logo, den Abdruck einer Wolfspfote, nicht einfach nur. Nein, der tollwütige Wolf greift alles an, was annähernd wie eine Pfote oder Tatze aussieht. Mit Krallen, ohne Krallen, ganz egal: Artenvielfalt darf es mit dem Wolf nicht geben.

Draußen allein.

Die Zeitschrift taz durfte das bereits erfahren und musste sich wegen ihres "Taz"enlogos bereits mit dem Wolf rechtlich auseinandersetzen. Eine Verkäuferin auf dem Handarbeitsportal DaWanda ebenso. Die Näherin versah ihre Produkte - Kissen, Strampler, Stoffe - mit einer stilisierten Pfote. Ohne Krallen übrigens. Jack Wolfskin sah darin eine Markenrechtsverletzung und biss zu, in Form einer gesalzenen, kostenpflichtigen Abmahnung.

Der Sturm der Entrüstung, der darauf folgte und sich gegen den bösen Wolf wandte, war enorm. Dieser Shitstorm wurde so groß, negative Äußerungen über die Firma so heftig, dass der reißende Wolf den Schwanz einziehen musste.

Man hätte einen Fehler gemacht. Man werde daraus lernen.

Was genau hatte man denn gelernt? Das erklärte Wolfskin-Sprecher Thomas Zimmerling in dem Vortrag "We survived the shitstorm" 2012 beim Convention Camp in Hannover. Zu Zeiten der DaWanda-Abmahnung hätte man keine Kontrollinstanzen gehabt, keine Abwägung, kein Monitoring von Social Media, kein Krisenmanagement. Das sei jetzt anders, und im Falle von Markenrechtsverletzungen werden kleine Verletzer jetzt erstmal so kontaktiert, ohne kostenpflichtige Abmahnung.

Die "Fünf Freunde" von Enid Blyton, die übrigens auch gerne nach draußen gehen und blöderweise einen Hund mit Pfoten haben, fielen wohl durch die neue wölfische Kontrollinstanz. Die Neuverfilmung der Jugendbuchserie hat eine Tatze als Logo, geformt aus den Fingerabdrücken der "Freunde". Das war zu viel für den Wolf und er sträubte das Fell. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte.

Mit dem Wolf spielt man nicht, also trifft man sich dieses Jahr vor Gericht. Wolf gegen Freunde. Jack Wolfskin wird sich seine weiterhin agressive Markenpolitik gut überlegt haben. Ob es nachhaltig zur Symphatie der Marke beiträgt, sei dahingestellt. Aus einem reißenden wird ganz schnell ein kneifender und dann ein einsamer Wolf. Denn draußen ist da, wo die Natur zu Hause ist. Auch der Wolf ist nur ein Teil davon.

Leserkommentare
von Thomas Zimmerling am 23.03.2013 08:18:59# 1
Bei DaWanda ging es um Kleingewerbetreibende. Hier geht es um eine Produktionsfirma, die ein Tatzenlogo in genau den Bereichen verwenden möchte, die Jack Wolfskin geschützt hat: Bekleidung, Ausrüstung und Schuhe. Wir haben nichts gegen das Tatzenlogo der 5 Freunde auf Merchandising-Artikeln wie Spielsachen, Büchern oder DVDs. Und ich habe in Hannover dargestellt, dass der Klageweg die letzte Instanz ist. Hier in diesem Fall gab es zwei Jahre Verhandlungen - ohne Ergebnis. Die Produktionsfirma besteht auf der Nutzung eines Tatzenlogos auch für Bekleidung, etc. Ich denke, Mercedes oder Opel fänden es auch nicht toll, wenn plötzlich Autos, die nicht von ihnen sind, mit einem Stern oder Blitz auf dem Kühlergrill herumfahren würden.
    
von 123recht.de am 25.03.2013 11:48:16# 2
Guten Tag Herr Zimmerling,

danke für den Kommentar. Es stimmt, eine Film-Produktionsfirma ist nicht mit einer DaWanda Näherin vergleichbar. Mir geht es hier auch weniger um das "wie". Was aber ist mit dem "ob?" Es geht darum, dass Wolfskin das Monopol auf Tatzen beansprucht und anscheinend alles annähernd tatzenartige verhindern will. Die Idee der Tatze ist nicht geschützt, lediglich eure konkrete Ausgestaltung. Ich habe mir das Fünf Freunde Logo angeschaut und sehe hier keine Verwechslungsgefahr. Es geht hier nicht um einen Kopierer, der eurer Logo klaut und Klamotten als "eure" verkauft. Und das meine ich mit "angreifen". Ihr verteidigt eure Marke nicht, ihr greift andere an.
Natürlich seid ihr hier in bester Gesellschaft. Die Telekom versucht, jeden Klecks Magenta in anderen Schriftzügen zu unterdrücken, Apple verklagt ein Mutter-Kind-Café namens "Apfelkind" usw. Die Argumente sind eigentlich immer dieselben. "Wehret den Anfängen, Marke nicht verwässern lassen…" Das hat meiner Meinung nach im letzten Jahrzehnt noch ganz gut funktioniert, als die Zielgruppe es nicht so mitbekommen hat. Mittlerweile bekommen immer mehr Kunden davon Wind, und viele finden es nicht gut. Bei DaWanda habt ihr das im Extremen erfahren müssen. Ich bin der Meinung, dass solche Aktionen das Image untergraben, das man sich mit teuren Kampagnen mühsam aufbaut.
    
von Albarion am 26.03.2013 04:21:35# 3
Ich bin zwar nur ein Otto Normal Bürger, aber was der Herr Zimmerling hier versucht zu erklären, ist m.E. ein Paradebeispiel für "total daneben".

Die Art der Abmahnung oder Vorgehensweise grenzt ja schon an denen der Filesharing-Abmahn-Anwälte, die mittlererweile sich noch nichtmal die Mühe machen einen Brief selber zu schreiben, sondern ein Vordruck nehmen unter dem sie einfach nur noch ihren Otto setzen und dann ab damit. Dort wird noch nicht mal überprüft, ob es überhaupt einen Rechtsverstoß gab, bzw. in welchem ZUSAMMENHANG überhaupt ein Verstoß vorliegt. Nur weil ich eine Datei mit dem Namen "Titanic - Der Film" anbiete, heisst das noch lange nicht, dass ich auch den Film anbiete. Diese Datei kann auch einfach nur eine aufgeblähte Textdatei sein! Dort wird keineswegs überprüft, ob es überhaupt besagter Film ist/war.

Bei den "Wölfen" *hust* wird etwas ähnlich veranstaltet: Man schaut, wo überall eine Tatze drauf ist und wo/wie man am meisten Profit herausholen kann, ohne zu berücksichtigen, welche Gesamtumstände überhaupt vorliegen. Da muss man ja fast Angst haben mit seinem Hund an der Firmenzentrale von Jack Wolfskin vorbeizugehen, dass man gleich angehalten und abgemahnt wird, nur weil Waldi oder Hasso, ebenfalls Wolfstatzen (in einer evolutionären weiterentickelten Form).

Sehr geehrter Herr Zimmerling,
eine amerikanische Richterin sagte einmal folgendes "Versuchen Sie einem Hund(hier eher: Bürger) nicht das Singen (bzw. bellen und jaulen) beizubringen. Zum einen klappt nicht, und zum anderen verärgert es den Wo...ehm Hund.".

Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen...
    
Mehr Kommentare ansehen (5)
Das könnte Sie auch interessieren
Meinung Nehmt mein Geld - oder ich streame illegal
Meinung Der Abmahnanwalt - eine deutsche Unart