Deutschland, armes Vater Land

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Zum Vatertag: Auch Väter haben Menschenrechte!

Bei einer Scheidung fühlen sich Männer häufig benachteiligt. Die Kinder wären in Deutschland nach der Trennung der Eltern bei dem Vater vielleicht besser aufgehoben, doch das Gericht spricht das Sorgerecht trotzdem der Mutter zu. Neuester Trend ist, dass die Männer in Sorgerechtsverfahren öfter diskriminiert werden - im Namen des Rechts.

Oft müssen die Väter nach dem Gerichtsverfahren mehr Unterhalt zahlen, selbst dann, wenn ihre Ehefrauen besser als sie selbst verdienen könnten. Deutsche Richter verweigern Männern häufiger das Sorgerecht als Frauen und zwingen die Frauen seltener zum Geldverdienen als die Männer. Scheidungsväter sind mehrfach belastet, sie müssen mehr zahlen und dürfen vielfach sogar ihr eigenes Kind nicht sehen. Sie weinen trocken und leise.

Seyed Shahram Iranbomy
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Aus persönlicher Erfahrung kann ich als Anti-Diskriminierungsrechtsanwalt und Anwalt speziell für Kinder und Väter sagen: Wenn ein Vater und insbesondere ein Vater mit Migrationshintergrund gerichtliche Hilfe sucht, weil die Kindesmutter ihn als Elternteil entsorgen möchte, spielt er mit dem Feuer. Daran kann auch die angebliche Neutralität des Gerichtes nichts ändern.

Es gibt unzählige Fälle, in denen die Kindesmutter nach der Trennung dem Kindesvater jeden Kontakt zum Kind zu Unrecht verweigert. Die Väter haben keine andere Wahl, als bei Gericht Anträge zu stellen. Die Väter wollen nicht gleich das alleinige Sorgerecht, sondern einfach nur das Umgangsrecht wahrnehmen. Außerdem wollen sie die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts klären, also wo das Kind leben sollte.

Tatsächlich sagt jeder, der im Gerichtsverfahren teilgenommen hat, dass von den deutschen Richtern leider oft nicht das Recht ausgesprochen wird, sondern vielmehr das Unrecht im Namen des Gesetzes. Das deutsche Rechtssystem leidet an der Gerechtigkeit und ist blind.

Die Familienrichter entscheiden aber besonders einseitig - etwa, dass das Kind grundsätzlich bei der Mutter bleiben soll. Sie argumentieren unterstützt durch falsche, unwissenschaftliche, einseitige Gutachten, die Eltern hätten mangelnde Einigungsfähigkeit gezeigt. Das wiederum begründeten sie damit, dass der Vater die Anträge überhaupt gestellt und weiterverfolgt hatte. Somit sei es für das Kindeswohl besser, wenn das Kind bei seiner Mutter bleibe. Obendrein entziehen die Familienrichter oft sogar das Sorgerecht der Väter.

In einem ungeheuren Sorgerechtsverfahren nahmen Jugendamt und Familiengerichte einem Vater die neugeborene Tochter sogar weg, weil er angeblich arbeitslos war und ein Gerichtsverfahren eingeleitet hatte, das nicht zum Erfolg führte. Die Familienrichter hätten zumindest in Betracht ziehen müssen, dass die Väter diese gerichtlichen kostenaufwendigen Verfahren öfter einleiten müssen, weil die Kindsmütter sich permanent negativ über sie als Väter äußern. Das schadet irreparabel dem Wohl des Kindes, was die deutschen Familienrichter selten beachten.

Doch es existieren auch noch Richter, die sich gegen die Gutachter und die Jugendämter stellen und versuchen, so wie es das Gesetz vorgeschrieben hat, gerecht zu entscheiden.

Als Rechtsanwaltanwalt für Kinder und Männer und als Anwalt für diskriminierte Opfer in Deutschland habe ich bundesweit Fälle zu bearbeiten, in denen das Unrecht im Namen des Rechts vom Staat ausgeübt wurde. Ich kämpfe für jeden Fall, damit das hinkende Rechtssytem in Deutschland weniger Ungerechtigkeit produziert.


Rechtsanwalt für Väter
Rechtsanwalt für Kinder
Rechtsanwalt für Diskriminierungsopfer

Dr. Dr. Iranbomy
Rechtsanwalt ohne Grenzen
Antidiskrimierungsechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt - Islamexperte
Leserkommentare
von frank-erfurt am 13.05.2015 19:32:57# 1
Genau das erlebe ich derzeit und kämpfe gegen Windmühlen. Der eine Richter in Erfurt hat die Kinder aufgeteilt (damals 4 Monate und 20 Monate, jetzt 2 Jahre und 3,5 Jahre), eines mir und eines der Kindesmutter (unverheiratet), obwohl diese bekanntermassen beide Kinder umbringen wollte (mit Aufenthalt in Psychiatrie) und der andere Richter in Landau hat der Frau Unterhalt zugesprochen und will mich zu Vollzeit verpflichten. Auch für den Zeitraum, wo ich ein Kind unter 3 Jahre betreut habe, Kita-Platz hatte (auch in Anspuch nahm), einen Job und Elternzeit und Teilzeit arbeitete, um die Hausschulden zu tilgen. Die Mutter hatte zur gleichen Zeit ebenfalls einen ungekündigten Job (blieb aber zu hause, Teilzeit 0), Kind unter 3 Jahre, Kita-Platz (nicht in Anspruch genommen). Nach Meinung des Richters bin ich zu Vollzeit verpflichtet und die Frau darf zu hause bleiben. Unterschied ist nur, dass ich Mann bin und in Thüringen lebe und die Kindesmutter Frau ist und in der Pfalz lebt. Auch die Verleumdung mit Erpressung (Kindesmissbrauch, Strafanzeige meinerseits gegen die Kindesmutter) spielte keine Rolle !
    
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