Autoflirt Abmahnung - jetzt hat es sich ausgeflirtet

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Der Markeninhaber meldet sich. Irgendwie.

Vor einigen Wochen machte eine Abmahnwelle wegen der Verwendung des Begriffs "Autoflirt" im Internet die Runde. Auch wir waren mit unserer Domain Frag-einen-Anwalt.de betroffen. Unseren Bericht über die missbräuchlichste und unverschämteste Abmahnung der letzten Zeit kann man hier lesen: Autoflirt: Abmahnung mit Eigentor.

Der Vorwurf der Abmahnung: Wir würden den Begriff "Autoflirt" widerrechtlich auf unserer Webseite verwenden. Die Abmahnung war weder begründet noch fehlerfrei, um es mal höflich auszudrücken. Aber sie kam auf dem Briefbogen und mit Unterschrift eines Rechtsanwalts. Wir lehnten die Zahlung freundlich ab, stellten eine Strafanzeige in Aussicht und forderten Ersatz unserer eigenen Anwaltskosten oder ersatzweise eine Spende in gleicher Höhe an den Verbraucherschutz Niedersachsen.

Von 123recht

Der Anwalt der betreffenden Kanzlei rief dann bei unserem Anwalt an. Die Markeninhaber hätten ihn tatsächlich konsultiert und er hätte ihnen grob skizziert, wie eine Abmahnung in ihrem Fall aussehen würde. Die tatsächliche Abmahnung an sich sei aber nie von ihm oder seiner Kanzlei verschickt worden. Auch seine Unterschrift, die sich unter der Abmahnung befindet, sei gefälscht - oder eingescannt.

Das war Anfang Februar. Nun hat sich auch der Markeninhaber von Autoflirt bei unserem Rechtsanwalt gemeldet. Das Schreiben enthält, gemessen an seiner Kürze, erneut viel Unsinn. Nur zwei Sätze seien hier kurz zitiert:

"Wenn wir Ihren Mandanten unrechtmäßig abgemahnt haben bitten wir dies zu entschuldigt."

Äh, nein. Entschuldigung nicht angenommen.

Der letzte Satz ist auch schön: "Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist die freie Entscheidung Ihres Mandanten und fällt nicht zu unseren lasen."

Wir lasen nochmal und stellten dann fest: Er meint wohl "Lasten". Grundsätzlich ist richtig, dass eine Abmahnung sozusagen zum Lebensrisiko gehört und die Verteidigung mittels Rechtsanwalt daher nicht erstattungsfähig ist. Das ist zwar reichlich bescheuert, aber Gerichte sehen das so. Doch es gibt Ausnahmen. Wenn die Abmahnung nämlich komplett an den Haaren herbeigezogen ist, sind die Verteidigungskosten sehr wohl erstattungsfähig. Eine solche Abmahnung ist nämlich kein allgemeines Lebensrisiko, sondern Müll in Papierform. In der uns vorliegenden Form sogar eine Straftat.

Am Interessantesten: In dem Schreiben gibt der Markeninhaber zu, die Abmahnung versendet zu haben. Knaller! Was bis jetzt ja noch ganz "interessant" war, hat sich jetzt eindeutig ausgeflirtet. Wir erstatten Anzeige wegen versuchten Betrugs, vielleicht sogar gewerbsmäßig, und Urkundenfälschung.

Schach.

Leserkommentare
von CONDOR_X am 27.02.2014 19:21:29# 1
Man(n) gönnt sich ja sonst nix und Lachen soll ja bekanntlich gesund sein, besonders auf Kosten anderer.
Hätte der Abmahnende sich zwecks Rechtschreibung in der Volkshochschule herumgetrieben, oder doch wenigsten einem eigenen Autoflirt mehr Zeit gewidmed, würde ihm einiger Ärger erspart bleiben. Aber, wer nicht hören will muss fühlen :-)
    
von ATH am 28.02.2014 10:09:32# 2
Klasse! Schön geschrieben... Schach ;-)
    
von noSUPERSTAR am 28.02.2014 14:47:56# 3
Hätte er mal besser "Autokorrektur" als Marke versucht.. aber egal, konnte er evtl. nicht FÄLEHRFREI schreiben.. Aber so sind eben die Studienrichtungen, mehrere Jahre Jura oder oder 10 Jahre RTL von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr ;)~
    
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