Therapiefehler

Mehr zum Thema: Medizinrecht, Arztrecht, Behandlungsfehler
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Frage:
Bei einem  Unfall habe ich mir einen Gelenkknochen im Hüftbereich gebrochen. Zunächst sollte ich ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt bekommen; dann wurde der Knochen geschraubt. Seitdem kann ich nicht richtig laufen, bin auf Gehhilfen angewiesen und habe ständig Schmerzen. Die Ärzte raten nunmehr, doch ein künstliches Gelenk einsetzen zu lassen. Ich vermute deshalb, dass es falsch war, den Knochen zu verschrauben.

Antwort:
Hier stellt sich die Frage, ob dem behandelnden Arzt möglicherweise ein Therapiefehler unterlaufen ist. Die Entscheidung über die Auswahl und konkrete Durchführung einer Therapie liegt grundsätzlich beim Arzt (Therapiefreiheit). Die Grenze liegt dort, wo veraltete Methoden oder von mehreren Behandlungsmethoden nicht die bewährteste, schonendste etc. angewendet wird.

Patrick J.M. Junge-Ilges
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Mainzerhofstraße 1
99084 Erfurt
Tel: +49 (0)361 / 3 40 28-0
Web: http://www.ra-junge-ilges.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

Welche Therapie deshalb die richtige ist, ist immer anhand des Einzelfalles zu beurteilen. Dadurch können natürlich Fehler auftreten. So mache ich gerade für eine Mandantin Schmerzensgeld von über 20.000,00 EUR und Schadenersatz geltend, weil dort der Sachverständige festgestellt hat, dass bei der konkreten Verletzung der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes angezeigt war, während das Knochengelenk verschraubt wurde.