Schadensersatz bei MRSA Infektion im Krankenhaus bzw. Alten- und Pflegeheim

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Der Anstieg von MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) Infektionen in Deutschland ist dramatisch. Neben dem unkritischen Einsatz von Antibiotika ist häufig die insuffiziente Umsetzung der prophylaktischen Hygienemaßnahmen und die fehlende Schulung des medizinischen Personals Grund für den starken Anstieg der MRSA-Besiedlung in deutschen Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen. Dabei verlängern MRSA-Infektionen die Liegedauer und erhöhen die Morbidität und Mortalität.

In manchen Kliniken beruhen bis zu 30% der im Krankenhaus erworbenen Infektionen auf MRSA. In Deutschland infizieren sich 40.000 bis 50.000 Patienten jedes Jahr mit MRSA, wobei diese Infektion zwischen 700 und 1.500 Todesopfer fordert. Die Ungenauigkeit liegt darin begründet, dass MRSA in Deutschland - anders als z. B. in Großbritannien - nicht am Totenschein als Diagnose vermerkt wird. MRSA sind weltweit verbreitet. Während in den Niederlanden und den skandinavischen Ländern aufgrund eines guten Krankenhaushygienestandards der Anteil von MRSA sehr gering ist (etwa 1%), erreichen MRSA in den südeuropäischen Ländern, in den USA sowie in vielen asiatischen Ländern (Japan) prozentuale Anteile von 30 - > 70%. In Deutschland liegt die MRSA-Rate im Durchschnitt bei etwa 21%, wobei es - je nach Krankenhaushygiene - starke lokale Unterschiede gibt (bis über 50%). Besonders betroffen sind die chirurgischen Intensivstationen, Abteilungen für Brandverletzungen und Neugeborenenstationen.

Sascha  Kugler
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Viel schlimmer als die erschreckenden Zahlen der Statistik sind jedoch die einzelnen menschlichen Schicksale, die sich hinter jedem einzelnen Fall verbergen. Teilweise sind Patienten betroffen, die sich lediglich wegen einer „Lappalie“ oder einer ambulanten Behandlung ins Krankenhaus begeben haben. Meist sind die Schäden die eine MRSA Infektion verursacht nicht mehr heilbar. Dies liegt in den meisten Fällen daran, dass die Infektion mangels Untersuchung auf MRSA zu spät erkannt wird.

Eine MRSA Infektion ist in den meisten Fällen auf mangelnde prophylaktische Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen zurück zu führen.

Das Risiko des Auftretens von MRSA-Stämmen im Krankenhaus könnte jedoch durch gezielte antiepidemische Maßnahmen mit Isolierung des Patienten oder mehrerer mit MRSA besiedelten Patienten in einem Zimmer - sogenannte Kohortenisolierung minimiert werden. Da der Erreger im Krankenhaus meist von Pflegepersonal und Ärzten (iatrogen) verbreitet wird, ist die wichtigste Maßnahme gegen die Ausbreitung multiresistenter Erreger die gründliche Händedesinfektion. In Abhängigkeit von der zu verrichtenden Tätigkeit am Patienten oder der Lokalisation des MRSA beim Patienten sollten zusätzlich Einmalhandschuhe, Schutzkittel und Mundschutz getragen werden. Die strikte Einhaltung der Händehygiene und der Isolierungsmaßnahmen könnte die Übertragungsrate in Krankenhäusern deutlich verringern.

Kommt es zu einer MRSA Infektion, sollte aus juristischer Sicht stets geprüft werden, ob ein Behandlungsfehler aufgrund der Missachtung von Hygienevorschriften vorliegt.

Zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus bzw. Alten- und Pflegeheim besteht ein sog. Behandlungsvertrag. Kommt es zu einer MRSA Infektion, die bei Einhaltung der Hygienevorschriften hätte verhindert werden können, so hat der Patient als Geschädigter einen Schadensersatzanspruch aus dem Behandlungsvertrag. Deshalb ist jedem betroffenen Patienten zu empfehlen, einen Anwalt seines Vertrauens zu Rate zu ziehen.

Sascha Kugler
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