Schadensersatz bei Fehlbehandlung

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Frage:
Ich hatte Beschwerden an dem Daumen meiner rechten Hand. Der Daumen zeigte typische Schnapp-Phänomene bei Beugung und Streckung (sog. schnellender Finger). Trotz drei Operationen kann ich den Daumen heute kaum mehr bewegen und habe dauerhaft Schmerzen. Ich vermute daher eine Fehlbehandlung.

Antwort:
In einem vergleichbaren Fall konnte ich gerade die Ansprüche meiner Mandantin bis zum Bundesgerichtshof erfolgreich durchsetzen. Wir konnten dem Arzt nachweisen, dass er bei der ersten Operation grob fehlerhaft das A1-Ringband beließ, anstelle es zu spalten, wodurch es zu der dauerhaften Bewegungseinschränkung des Daumens kam.

Patrick J.M. Junge-Ilges
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Mainzerhofstraße 1
99084 Erfurt
Tel: +49 (0)361 / 3 40 28-0
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E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

Obwohl bereits das Landgericht den behandelnden Arzt und das Krankenhaus verurteilte, dauerte es bis zur Rechtskraft noch mehr als 5 Jahre, da die Gegenseite den gesamten Instanzenweg bis zum Bundesgerichtshof ausschöpfte. Für meine Mandantin war vorteilhaft, dass sie rechtsschutzversichert war und ihre Rechtsschutzversicherung die erheblichen Verfahrenskosten finanzierte. Mittlerweile hat meine Mandantin, die gelernte Zahntechnikerin ist, für den Schnappdaumen über 50.000,00 € an Schmerzensgeld, Lohnausfall und Haushaltsführungsschaden erhalten und bezieht eine monatliche Rente von über 600,00 €.