Die Patientenverfügung - Worum es geht

Mehr zum Thema: Medizinrecht, Arztrecht, Patientenverfügung
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Der ungeheure Fortschritt der Medizin in den letzten Jahren ist auf der einen Seite sehr beruhigend - heute können Krankheiten geheilt werden, die noch vor wenigen Jahren als unheilbar galten. Die modernen Methoden der Schmerzbehandlung erlauben es, Patienten sogar in den letzten Tagen und Stunden ihres Lebens die Schmerzen weitgehend zu nehmen.

Andererseits birgt die moderne Medizin auch die Gefahr, dass Patienten unter der "totalen Machbarkeit" im medizinischen Bereich leiden. Die Intensivmedizin wird dann problematisch, wenn die Ärzte durch ihre Behandlung keinen Erfolg mehr haben können. Dann wird durch kostspielige, aber letztlich überflüssige Bemühungen das oft qualvolle Sterben des Patienten nur verlängert. Hier kann die Intensivtherapie zur "Folter" für den Patienten, die Angehörigen und auch die Ärzte werden.

Um derartigen Situationen zu entgehen, wächst bei immer mehr Menschen der Wunsch, über das "Wann" und "Wie" ihres Sterbens selbst entscheiden zu wollen.

Wenn auch Sie den Wunsch haben, nach Ihren ganz persönlichen Vorstellungen, im Fall eines unabwendbaren Todes in Würde sterben zu wollen, dann können Sie das in einer Patientenverfügung (Patiententestament) niederlegen.
Weiterhin können Sie in einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten bestimmen, der für Sie Entscheidungen nach ihrem Wunsch und Willen treffen darf.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Leitfaden zum Erstellen Ihrer eigenen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geben.

Bitte lesen Sie als Einführung zu diesem Thema unsere Artikel zum Thema Sterbehilfe.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die Patientenverfügung - Worum es geht
Seite  2:  Rechtliche Grundlage der Patientenverfügung
Seite  3:  Rechtliche Grundlage der Vorsorgevollmacht
Seite  4:  Was Sie beachten sollten!
Seite  5:  Patientenverfügung - Anleitung
Seite  6:  Vorsorgevollmacht - Formular
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