LG Hamburg: Jan Ullrich kann keine Unterlassung einer Äußerung zum Thema Doping verlangen.

Mehr zum Thema: Medienrecht, Jan Ullrich, Doping
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

LG Hamburg, Urteil vom 13.08.2010, Az. : 324 O 373/07

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der ehemalige Radrennprofi Jan Ullrich keine Unterlassung der Aussage verlangen kann, er habe einem spanischen Mediziner in einem Jahr 35.000 € zur Anschaffung von Dopingmitteln bezahlt.

Jan Ullrich begehrte die Unterlassung einer Äußerung des Biologen Prof. Dr. Werner Frank, die dieser im Rahmen eines Interviews mit dem TV-Sender "rheinmain TV" am 03.08.2006 getätigt hatte. Frank hatte behauptet, Ullrich habe dem spanischen Mediziner Fuentes in einem Jahr allein 35.000 € zur Anschaffung von Dopingmitteln bezahlt. Zur Begründung seiner Klage hat Ullrich vorgetragen, die fragliche Behauptung sei unwahr. Zudem seien nur unerlaubte Substanzen „ Dopingmittel“, während das sogenannte Eigenblutdoping keine Verwendung von Dopingmitteln darstelle, sondern allenfalls die Anwendung einer unerlaubten Methode.

Nach Auffassung des Gerichts ist die beanstandete Äußerung hinsichtlich ihres tatsächlichen Gehalts als wahr anzusehen und verletzt Ullrich nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die angegriffene Äußerung Franks besage im Kern, dass Ullrich in einem Jahr 35.000 € an Dr. Fuentes für Doping bezahlt habe. Eine Beschränkung des Aussagehalts auf illegale Substanzen in Abgrenzung zu illegalen Methoden lasse sich der angegriffenen Äußerung nicht entnehmen. Der Aussagegehalt habe nach dem letztlich zugrunde zu legenden Parteivortrag als wahr zu gelten. Ullrich habe nämlich die Behauptung des Beklagten, wonach er im Jahr 2006 einen Betrag von 55.000 Euro an Fuentes gezahlt habe, nicht bestritten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Ex-Radrennprofi Rechtsmittel gegen das Urteil ergreifen wird.