Internet-Sperren Gesetz gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt

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Bundespräsident Köhler hat das geplante Gesetz, welches Zugangssperren durch Access-Provider für Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt bis auf weiteres gestoppt und die Regierung um weitere Informationen zu dem Gesetz gebeten.

Das geplante Gesetz ist höchst umstritten. Rechtsexperten halten es zum Teil für verfassungswidrig, während die Internet-Community gleich eine Internetzensur fürchtet. Beide Auffassungen sind grundsätzlich nachvollziehbar.

Der Sinn einer Sperre von Internetangeboten mit kinderpornografischem Inhalt dürfte jedem offensichtlich sein. Bei allem Einverständnis über die Ächtung von Kinderpornografie darf jedoch das Kernproblem nicht außer Acht gelassen werden. Es stellt sich aus verfassungsrechtlichen Gründen die Frage, ob man private Unternehmen ohne oder mit unzureichender gesetzliche(r) Grundlage dazu zwingen kann, den Zugang zu Internetinhalten auf ausländische Server zu unterbinden, wenn ein Vorgehen gegen die Content-Provider nicht möglich ist. Dies dürfte im Ergebnis abzulehnen sein, zumal auch umstritten ist, ob diese Sperren geeignet sind, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpronografischem Inhalt effektiv zu unterbinden. Hinzu kommt, dass die Einführung solcher Sperren zu massiven Grundrechtsbeeinträchtigungen führen würde. Zu nennen sind hier insbesondere die Grundrechte aus Artikel 5, 10, 12 und 14 Grundgesetz (Recht der freien Meinungsäußerung, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Berufsfreiheit und das Recht auf Eigentum).

Der vorübergehende Stop des geplanten Gesetzes ist daher aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend geboten und findet derzeit keine Alternative.

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