Hohe Schmerzensgeldzahlung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch falsche Pornobilder

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Wegen gefälschter Pornobilder und der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung hat das OLG Oldenburg einer Frau 15.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen.

Der Beklagte hatte 11 Pornobilder derart bearbeitet, dass er das Gesicht der Klägerin einfach hineinmontiert hatte. Die Bildmontage war jedoch nicht zu erkennen, sodass der Betrachter davon ausgehen musste, dass es sich tatsächlich um die Frau handelte, die auf den Bildern gezeigt wurde. Diese 11 Bilder hatte der Beklagte dann im Internet verbreitet, teilweise mit der vollständigen Namensnennung der Frau.

Den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frau empfand das LG Oldenburg, die Vorinstanz, als derart schwerwiegend, dass es der Frau 22.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Das OLG Oldenburg hat diese immense Summe aber auf 15.000 EUR gemindert, weil die Klägerin weder durch Stalking belästigt noch durch andere Belästigungen, wie Telefonanrufe, belastet wurde. Trotzdem sei die immer noch hohe Schmerzensgeldsumme in Höhe von 15.000 EUR angemessen, da durch das Verbreiten von nicht offensichtlich falschen Pornobildern und teilweise der Namensnennung der Betroffenen das Persönlichkeitsrecht der Frau stark verletzt wurde. Es werde öffentlich der Anschein erweckt, die Frau habe sich willentlich für die Bilder ablichten lassen und sei bereit, sich für solche Bilder fotografieren zu lassen.

Neben der Zahlung von Schmerzensgeld wurde der Beklagte dazu verurteilt, der Betroffenen den durch die Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder noch zukünftig entstehenden finanziellen Schaden zu ersetzen.

Diese Entscheidung stärkt das Recht der Betroffenen, für persönlichkeitsrechtsverletzende Handlungen im Internet, insbesondere wenn die Intim- und Privatsphäre betroffen ist, Schmerzensgeld verlangen zu können. Denn im Internet wägen sich Täter durch die Anonymität hinter ihrem Computer sicher und es fällt ihnen leicht, diffamierende und bloßstellende Bilder oder Äußerungen zu verbreiten. Der Schaden, den die Betroffenen erleiden, ist nicht einfach bezifferbar und ist meist eine Mischung aus Empörung, Wut, Schamgefühl oder eine Machtlosigkeit gegen alles, was möglicherweise noch kommen kann bzw. was das für Folgen haben kann.

Ein Lichtblick für die Betroffenen: Personen, die Anderen aufgrund verletzter Gefühle oder Zurückweisung öffentlich Schaden zufügen wollen, kommen demnach nicht ungeschoren davon und müssen mit hohen Schmerzensgeldzahlungen rechnen.

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