Fotos und Videos von Prominenten veröffentlichen

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Mein Video von Prominenten auf Youtube

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen bei im Internet veröffentlichten Fotos oder Videos von Prominenten.

Frage: Beim Spaziergang in Hannover ist mir Bundespräsident Christian Wulff begegnet. Ich habe mich kurz mit ihm unterhalten und ihn dabei mit dem Handy gefilmt. Darf ich den Film ins Internet stellen, z.B. auf Youtube?

123recht.de: Ja, denn bei Christian Wulff handelt es sich um eine "absolute" Person der Zeitgeschichte - bei solchen Prominenten ist das Recht am eigenen Bild eingeschränkt, so dass diese in eine Veröffentlichung nicht einwilligen müssen.

Foto von Prominenten

Frage: Ich habe neben mir im Auto an einer Ampel Stefan Raab mit dem Handy fotografiert. Darf ich das Foto verkaufen oder veröffentlichen?

123recht.de: Nein. Streng genommen durften Sie das Foto nicht einmal schießen, denn Herr Raab ist zwar prominent, dennoch ist sein Privatleben geschützt. Herr Raab ist (noch) keine "absolute" Person der Zeitgeschichte. Es gibt zwar Prominente, die Fotos oder Berichte aus ihrem Privatleben dulden - Herr Raab gehört aber nicht dazu. Sie sollten das Bild löschen.

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