Bilder mit Drohne gemacht - darf man die veröffentlichen?

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Bei Stadtbildern aus der Luft kann die Privatssphäre von Anwohnern verletzt sein

Frage: Ich möchte mit meiner Drohne Fotos von unserer Stadt machen und diese Fotos auch veröffentlichen. Ich stelle mir Fotos aus 10 Metern Höhe vor, um einzelne Fassaden abzulichten. Darf ich das überhaupt?

123recht.de: Gebäude können grundsätzlich fotografiert werden, wenn diese Fotos von öffentlichen Verkehrswegen gemacht werden. Die Nutzung einer Drohne ist davon aber nicht umfasst, da durch dieses Hilfsmittel Perspektiven gezeigt werden können, die nicht ohne Weiteres zugänglich sind.

Insbesondere bei Bildern aus 10 Metern können hier durch die Bilder Verletzungen der Privatssphäre entstehen, z.B. wenn die Fotos Räume und Einrichtungen sichtbar machen. Anwohner könnten Ihnen also Probleme machen, wenn Sie solche Fotos ohne Einwilligung veröffentlichen.

Frage: Was ist mit Fotos aus z.B. 100 Meter Höhe, die den Stadtkern von oben zeigen?

123recht.de: Das sollte problemlos möglich sein. Eine Verletzung der Privatssphäre bzw. des Persönlichkeitsrechts sehe ich aus dieser Höhe nicht, da es um die Stadt als Ganzes geht. Auch der mögliche Einblick in Hinterhöfe wäre sehr gering und gegenüber der restlichen Aufnahme nur ein kleiner Teil. Ich sehe keine Möglichkeit, als Hausbesitzer hiergegen vorzugehen.

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