Mediation bei Nachbarstreitigkeiten II
Mehr zum Thema: Zivilrecht, Mediationsvertrag, Interessenfindung, Einigung, Ergebnis, KonfliktlösungDie Phasen der Mediation
Das Mediationsverfahren besteht aus einzelnen Phasen.
Erste Phase: Abschluss des Mediationsvertrages
Die Mediation ist freiwillig! Das Verfahren wird von den Parteien selbstbestimmt und daher freiwillig begonnen und kann daher auf Wunsch einer Partei jederzeit wieder beendet werden.
Die Mediation ist neutral. Der Mediator gibt lediglich Hilfestellungen.
Die Parteien handeln selbstverantwortlich. Sie erarbeiten daher ihren Konsens selbst.
Die Parteien werden über alle Tatsachen informiert.
Die Mediation ist vertraulich.
Zweite Phase: Bestandsaufnahme
Sammeln der streitigen Punkte und offenen Fragen.
Feststellen von Übereinstimmungen und Abweichungen.
Sammeln von Informationen.
Dritte Phase: Interessenfindung
Herausfinden der individuellen Interessen.
Endecken der gemeinsamen Interessen.
Herausarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, die die individuellen und gemeinsamen Interessen decken.
Vierte Phase: Konfliktlösung und Einigung
Entwickeln und bewerten von Optionen.
Entwerfen einer Vereinbarung.
Fünfte Phase: Ergebnis und Vereinbarung
Das gefundene Ergebnis wird festgehalten und verbindlich festgeschrieben.
Wie Sie sehen, liebe Leser, die Mediation ist ein sehr komplexes und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Verfahren.