Das neue Mediationsgesetz

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- der "Meilenstein"?

Am 26.07.2012 ist nach langem hin und her das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Erstmals ist damit das Verfahren der Mediation kodifiziert. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spricht von einem „Meilenstein“ – ob das Gesetz diesem Anspruch gerecht wird, muss die Zukunft zeigen. Das Mediationsgesetz ist nicht unkritisiert geblieben und bildet nur Teilaspekte dessen ab, was Mediation darstellt und leisten kann.

Das Mediationsgesetz definiert erstmals wesentliche Aspekte der Mediation. Mediation ist danach ein „vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“ (§ 1 MedG).

Damit sind aber nur einige Prinzipien der Mediation, nämlich die Eigenverantwortlichkeit und die Freiwilligkeit sowie die Eigenschaft des Mediators als unabhängige und neutrale Person definiert. Es gehören aber auch Neutralität und Vertraulichkeit gehören dazu. Eine einheitliche Definition der Mediation und des Mediationsverfahrens gibt es aber nicht und wird diese auch nicht vom Mediationsgesetz geliefert.

Mediation ist in aller Munde und trotzdem kennt sie kaum jemand. Der Begriff Mediation kommt aus dem Lateinischen und wird mit Vermittlung übersetzt. Allerdings greift diese Übersetzung zu kurz. Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Die Konfliktparteien wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigene Entscheidung bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Die Vorteile zum gerichtlichen Verfahren seien ebenfalls kurz aufgezeigt: Das gerichtliche Verfahren zielt auf einen Kompromiss - die Parteien befinden sich in einem „Kriegsspiel“ und glauben, dass man nur entweder gewinnen oder unterliegen kann (sog Nullsummen-Spiel, „den Kuchen kann nur einer haben“).

In der Mediation ist ein sog. „Plus-Summen-Spiel“ die Regel, da man einen echten Konsens finden kann, der weit mehr als ein Kompromiss ist. Im Idealfall fühlen sich beide Seiten als „Gewinner“, weil jenseits der vorgegebenen prozessualen Verfahrensordnung eine dauerhafte und belastbare Lösung für ein zukünftig friedliches Miteinander gefunden wird.

Das gerichtliche Verfahren ist vergangenheitsbezogen (Lösung des „Falls“ ) während die Mediation zukunftsorientiert ist, nämlich eine dauerhafte konsensuale Lösung sucht.

Das Mediationsverfahren eröffnet die Möglichkeit, ganz neue Wege in der Streitschlichtung zu finden. Teuer Verfahrenskosten werden vermieden und gerade in emotional hochbelasteten Situationen wie Nachbarschaftsverhältnissen oder familienrechtlichen Verhältnissen lassen sich tragfähige Lösungen entwickeln.

Der Verfasser Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens ist selbst Mediator und hat mit der Mediation hervorragende Erfahrung gemacht.

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