Weitere Abmahnungen von Bear & Wolf wegen Verletzung der Marke Monster Energy

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Die Abmahnwelle von Bear & Wolf scheint nicht abzureißen

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind unzufrieden mit der erhaltenen Antwort. Da wir Ihre Richtlinien befolgt haben, haben wir einen Einsatz von 200 Euro vorgenommen, um unser Anliegen schnell und vor allem ausführlich und kompetent beantwortet zu bekommen. Bei der ersten Beantwortung waren bereits Lücken bei den Punkten 1, 2 und 4 enthalten. Deshalb starteten wir eine ausführliche Nachfrage, welche wieder bei Punkten 1 und 4 nicht vollständig, und bei der Frage 2 so gut wie gar nicht beantwortet wurde. Das Ganze stellt uns überhaupt nicht zufrieden und wir fühlen uns keineswegs beraten. Da die für uns wichtigsten Punkte offen blieben, waren die eingesetzten 200 Euro eine Fehlinvestition. Können Sie bitte entweder für eine vollständige Beantwortung oder zumindest eine Erstattung des (Teil-) Betrags sorgen? Hier ist der Link zu unserem Fall: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=284990&rechtcheck=2 Danke Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen R. Klaucke Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir bedauern, dass Sie mit der Beratung unzufrieden sind. Wir haben die Beschwerde an den Anwalt weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten. Soweit der Anwalt sich geäußert hat werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Guten Tag, leider müssen wir Ihnen eine Beschwerde zu der folgenden Beratung weiterleiten. Bitte sehen Sie sich das umgehend an ggf. können Sie dem User aus Kulanz die Frage ja noch kurz beantworten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte unter folgendem Link meine Frage an einen Anwalt eingestellt die zunächst auch beantwortet wurde: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=285134 Leider ist mir folgender Teil der Antwort aus der Rückfrage noch unklar: "B bleibt weiterhin in voller Höhe Gläubiger im Insolvenzverfahren und kann daher auch aus dem Erlös des Insolvenzverfahrns anteiligt befriedigt werden.“ Diesen Satz verstehe ich nicht. Der Schuldner des Insolvenzverfahrens ist doch A und nicht M. Wenn die von B im Insolvenzverfahren angemeldete Forderung aus dem Erlösüberschuss gegen A nun durch die Forderungsübertragung nach §118 Abs. 2 auf M als Schuldner übergegangen ist, wie soll B dann noch die Befriedigung aus As Insolvenz suchen können? Ich möchte bitten, die Nachfrage dem Anwalt noch einmal vorzulegen. Danke für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Maintenance Main Menu / Edit Menu / Dictionary (new window) / Log out CANCELSAVE Page Title: Weitere Abmahnungen von Bear & Wolf wegen Verletzung der Marke Monster Energy Please check applicable boxes: No tags changed Anchor tag changed Hyperlink changed Page Text:

1. Worum geht es in diesem Artikel

Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich heute über eine aktuelle Abmahnwelle durch die Kanzlei Bear & Wolf berichten.

Bei der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Bear & Wolf handelt es sich um die bekannte Anwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte, die unter der Marke „Bear & Wolf“ nach außen hin auftreten.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Die Abmahnungen, die ich heute besprechen möchte, spricht die Kanzlei Bear & Wolf im Auftrage der Monster Energy Company aus. In den mir bekannten Fällen geht es um verschiedene Marken, an denen die Monster Energy Company die Rechte hat. So betreue ich derzeit mehrere Mandanten, die z.B. wegen der Verwendung der Wortmarke (also der reine Begriff) „Monster“, aber auch wegen der Verletzung einer BildmarkeMonster-Kratzspuren“) abgemahnt worden sind.

Auffällig ist, dass sich alle mir bislang vorgelegten Fälle auf die Onlineverkaufsplattformen eBay und Amazon beziehen. Es geht dabei im Einzelfall sowohl um den Vorwurf der Produktpiraterie (Plagiate), als auch um die Bezeichnung bzw. das Werben für Produkte mit der Bezeichnung „Monster Energy“ oder „Monster“, die aus sich der Monster Energy Company bzw. der Bear & Wolf Rechtsanwälte nicht original lizensiert seien.

Besonders gefährdet im Hinblick auf eine solche Abmahnung sind nach meiner Erfahrung Händler, die Waren über die Verkaufsplattform Ali-Express direkt aus Fernost beziehen und diese unter dem Begriff „Monster Energy“ bzw. „Monster“ anbieten. Händler, die also vermeintlich originale Monster-Produkte über diese eben genannte Plattform beziehen, laufen meiner Erfahrung nach in besonders hohem Maße Gefahr, eine solche Abmahnung zu erhalten.

Hier ist also Vorsicht geboten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie betreffende Produkte vertreiben dürfen, sollten Sie sich im Einzelfall durch einen im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt (Fachanwalt) beraten lassen. Gerne stehe ich Ihnen mir meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht auf dem Gebiet der Verteidigung gegen Abmahnungen zur Verfügung. Ich kenn die Gegner aus einer Vielzahl von Fällen und weiß daher wie reagiert werden sollte.

2. Was fordern die Bear & Wolf Rechtsanwälte

Die Bear & Wolf Rechtsanwälte fordern für Ihre Mandantin, die Monster Energy Company , zum einen die Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandwertes von 250.000.- € (was knapp 3000.- € entspricht!).
Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Hier ist besondere Vorsicht geboten

Bitte verwenden Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung, die Bear & Wolf dem Abmahnschreiben normalerweise beifügt. Diese geht bei weitem über das hinaus, was in einer Unterlassungserklärung stehe sollte. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, was im konkreten Einzelfall erstmal zu prüfen wäre, so sollte dort lediglich eine Unterlassungsverpflichtung und ein Vertragsstrafeversprechen beinhaltet sein, keinesfalls auch Schadensersatzansprüche und erstrecht nicht, was die Zukunft betrifft.

Sollte die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt sein, so wäre eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden und zwar unbedingt innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist. Die Frist ist unbedingt einzuhalten. Aus meiner täglichen Beratungspraxis weiß ich, dass viele Abgemahnte die Abmahnkosten im Vordergrund sehen.

Es ist zwar zutreffend, dass diese oftmals als sehr unangenehm empfunden werden, fast noch wichtiger ist aber (nur im Falle einer berechtigten Abmahnung, was im Einzelfall vorher geprüft werden muss!), dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht verpasst wird. Andernfalls droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht, dass aufgrund des sehr hohen Gegenstandswertes schnell Kosten im fünfstelligen Bereich auslösen kann.

3. Notruf! Abmahnung von Bear & Wolf im Briefkasten vorgefunden, was ist zu tun?

Ganz wichtig: nicht einschüchtern lassen!

Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall untersucht werden, um zu ermitteln, wie am besten zu reagieren ist. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, besteht kein Handlungsbedarf – außer die unberechtigte Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sofern allerdings eine nachweisbare Markenverletzung zu Ihren Lasten vorliegt (und nur dann!), sollte innerhalb der von den Bear & Wolf Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

4. Das Vorgehen bei einer Abmahnung! (Unsere Empfehlung)

• Keinen Kontakt zu den Bear & Wolf Rechtsanwälten aufnehmen!
• Die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden!
• Fristen unbedingt einhalten!
• Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
• Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)!

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen vermeintlicher Verletzung einer Marke der Monster Energy Company erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne weiter.

Uns ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen. Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte des Rechtsinhabers aus unserer langjährigen Erfahrung und Wissen daher genau, wie zu reagieren bzw. was zu tun ist.


Nutzen Sie einfach die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs (zunächst völlig unverbindlich). Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de )zusenden könnten.

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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