Vorsicht:Neue Abmahnungen im Markenrecht: "Calvin Klein“

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Calvin Klein, Marke, Unterlassungserklärung
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Die Rechtsanwaltskanzlei Lubberger & Lehment spricht derzeit markenrechtliche Abmahnungen für Coty GmbH aus

1. Wer mahnt ab?

Zum Wochenbeginn möchte ich ein Thema aus dem Bereich Markenrecht behandeln. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Lubberger & Lehment markenrechtliche Abmahnungen aus.

Auftraggeber dieser Abmahnung ist die Coty GmbH.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Den Abgemahnten wird, die Verletzung von Markenrechten der Coty GmbH an der Marke „Calvin Klein“ vorgeworfen.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lubberger & Lehment?

Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten
  • Auskunftserteilung über Art und Umfang der Nutzung der Marke Calvin Klein

Mein ausdrücklicher Rat:

Nichts unterschrieben, nichts (vorschnell) zahlen!

3. Abmahnung erhalten, reagieren ja oder nein?

Bei der Abmahnung handelt es sich keinesfalls um Abzocke, so dass Sie das Abmahnschreiben zunächst bitte ernst nehmen sollten.

Persönlich kann ich nur empfehlen, die Abmahnung daraufhin überprüfen zu lassen, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist. Denn auch nur in diesem Fall würde überhaupt ein dringender Handlungsbedarf bestehen. Eine unberechtigte Abmahnung bräuchten Sie hingegen nur kurz schriftlich zurückzuweisen. Im Markenrecht gibt es durchaus Ansatzpunkte, um sich im Einzelfall erfolgreich gegen eine Abmahnung zu wehren. So gibt es Situationen, in denen der Markeninhaber die Verwendung der Marke nicht verbieten kann, auch wenn er dieses gerne wollte (sog. Erschöpfung von Markenrechten). Ob auch in Ihrem Fall eine solche Argumentation möglich ist, müsste anhand des konkreten Einzelfalles genau geprüft werden.

Sollten diese Prüfung andererseits ergeben, dass die Vorwürfe gerechtfertigt sind, so sollte innerhalb der Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen zurückblicken.

4. 1x1 bei Abmahnungen (meine Empfehlung)

  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern
  • Keinesfalls die Fristen verpassen
  • Abmahnkosten nicht vorschnell zahlen
  • Noch vor Fristablauf Rechtsanwalt aufsuchen (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger & Lehment wegen angeblicher Verletzung der Marke „Calvin Klein“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie mich gerne kostenlos und bequem für ein persönliches Erstgespräch (bitte unter 0471/ 483 99 88 – 0). Das Abmahnschreiben können Sie mir gerne vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) übersenden. Dies erleichtert die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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