Vorsicht: Weitere Abmahnungen wegen Verletzung der Marke: Tommy Hilfiger (Wort- und/oder Bildmarke)

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Kein Ende der Abmahnungen in Sicht

Wer mahnt ab?

Aus aktuellem Anlass möchte ich auch heute eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts besprechen. Meiner eigenen Erfahrung nach spricht die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen bereits seit mehreren Jahren für die Tommy Hilfiger Europe B.V. markenrechtliche Abmahnungen aus.

Dem Empfänger der Abmahnung wird, die Verletzung von Markenrechten der Tommy Hilfiger Europe B.V. an der Marke (Wortmarke/Bildmarke) „Tommy Hilfiger“ vorgeworfen. Der Kernvorwurf liegt dabei in dem illegalen Vertrieb von Plagiaten/ Produktfälschungen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

In den mir bekannten Fällen waren Händler auf eBay und Amazon von derartigen Abmahnungen betroffen.

Was verlangen die Abmahner?

Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (auf Basis eines Streitwerts von 200.000.- €),
  • Erteilung von Auskunft über Art und Umfang des Vertriebs von gefälschter Ware sowie Rechnungslegung (insbesondere Einkaufsrechnungen)

Mein ausdrücklicher Rat: Bitte nicht vorschnell die Abmahnkosten zahlen und keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung verwenden.

Handelt es sich um Abzocke oder sollte ich besser auf die Abmahnung reagieren?

Bei der Abmahnung im Zusammenhang mit der Marke Tommy Hilfiger handelt es sich keinesfalls um Abzocke. Daher sollten Sie das Abmahnschreiben bitte ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich hiervon aber auch nicht.

Wichtig ist, dass Sie zunächst die Ruhe bewahren, obwohl ich aus meiner eigenen Beratungspraxis weiß und persönlich gut nachvollziehen kann, dass dies für Betroffener einer solchen Abmahnung oftmals alles andere als leicht ist. Als erster Schritt wäre zu prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Dann würde nämlich ein dringender Handlungsbedarf bestehen. Andernfalls (also bei einer unberechtigten Abmahnung, etwa weil die erhobenen Vorwürfe der Abmahner nicht zutreffend sind) wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Wenn das Prüfungsergebnis lauten sollte, dass die Abmahnung leider berechtigt ist in Ihrem persönlichen Fall, dann sollten Sie innerhalb der Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht droht. Hierbei stehe ich Ihnen als  Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Fachanwalt für IT-Recht gerne zur Seite.

Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Abmahnkosten nicht vorschnell zahlen
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen)

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für die Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Tommy Hilfiger“ in Ihrem  Briefkasten vorgefunden haben sollten, helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Ich berate und vertrete bereits seit mehreren Jahren Menschen, die eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für die Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Tommy Hilfiger“ erhalten haben. Daher kann ich die Abmahner gut einschätzen und mich dafür einsetzen, die wirtschaftliche sinnvollste Lösung für Ihren persönlichen Fall mit Ihnen zusammen zu erreichen.

Sie können uns gerne telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Bitte übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben vorab per Fax (0471/483 99 88 – 9) oder per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de). Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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