Vorsicht Abmahnung (Markenrecht): KLAKA Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von BMW ab

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Wer mahnt ab?

Die Rechtsanwälte KLAKA mahnen im Auftrag der BMW AG ab. Konkret geht es um die Wort- und Bildmarke „M“, deren Rechteinhaber die BMW AG ist. Den Betroffenen wird vorgeworfen durch die Verwendung des Buchstabens „M“ Markenrechte zu verletzen. Es hätte eine markenmäßige Verwendung stattgefunden und damit bestünde Verwechslungsgefahr.

Was fordern die KLAKA Rechtsanwälte?

Im Wesentlichen wird gefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Kosten für die Rechtsanwälte KLAKA (Gegenstandswert wird hier auf 400.000 € beziffert) zu zahlen. Weiterhin wird von den Abgemahnten verlangt Auskunft über Art und Umfang des Zeichens „M“ zu geben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Jedoch kann ich nur ausdrücklich davon abraten etwas zu unterschreiben oder vorschnell zu zahlen!

Was ist zu tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sie sollten die Abmahnung von den Rechtsanwälten KLAKA auf jeden Fall ernst nehmen und bitte nicht als Abzocke abtun und ignorieren.

Zunächst sollte die Abmahnung professionell geprüft werden, da es sich auch um eine ungerechtfertigte Abmahnung halten kann. Sollten Sie zu Unrecht abgemahnt worden sein, so ist eine kurze schriftliche Zurückweisung vollkommen ausreichend.

Aber auch für den Fall einer gerechtfertigten Abmahnung gibt es durchaus Ansätze sich erfolgreich dagegen zu wehren, da das Markenrecht sehr vielfältig ist. So kann die Verwendung der Marke nicht immer durch den Markeninhaber verboten werden (sog. Erschöpfung von Markenrechten). Ob diese Argumentation bei Ihnen möglich ist, muss individuell geprüft werden.

Im Falle einer gerechtfertigten Abmahnung ist es im jeden Fall ratsam innerhalb der angegebenen Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Gerne bin Ihnen dabei behilflich. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von markenrechtlichen Abmahnungen.

Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Kein Kontakt zu den Abmahnern (weder KLAKA noch BMW AG)!
  • Keinesfalls die Fristen verpassen!
  • Weder beigefügte Unterlassungserklärung noch ein Muster aus dem Internet verwenden!
  • Abmahnkosten nicht vorschnell zahlen!
  • Noch vor Fristablauf einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!

Haben Sie auch eine Abmahnung von den KLAKA Rechtsanwälten wegen angeblicher Verletzung der Wort- und Bildmarke „M“ bekommen? Dann helfe ich Ihnen gerne weiter. Auch eine Vertretung über die Grenzen von Bremerhaven hinaus stellt, dank E-Mail, Telefon und Fax, kein Problem dar.

Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie mich vorab völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das Abmahnschreiben zunächst per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da so die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall erleichtert wird.

Gern können Sie auch von unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr profitieren, scheuen Sie sich bitte nicht danach zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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