Neue Abmahnungen aus dem Bereich des Markenrechts: Coyote Ugly Party

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Coyote, Ugly, Party, Unterlassungserklärung
4,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Die Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff und Strittmatter sprechen wegen markenrechtlicher Verletzung für die CU Entertainment & Gastro GmbH Abmahnungen aus

1. Wer mahnt ab?

Die Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, kommt aus dem Bereich des Markenrechts.

Aktuellen Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Kanzlei Scheuermann Westerhoff und Strittmatter derzeit Abmahnungen im Auftrage der CU Entertainment & Gastro GmbH wegen des Bewerbens einer Veranstaltung mit der Bezeichnung „Coyote Ugly Party“ aus.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Markenrecht an den deutschen Wortmarken „Coyote Ugly“ sowie „Coyote Party“ hierdurch verletzt zu haben.

2. Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben der Kanzlei Scheuermann Westerhoff und Strittmatter die Aufforderung, das beanstandete Verhalten jetzt und zukünftig einzustellen und insbesondere eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Schadensersatzansprüche behält sich die Kanzlei ausdrücklich vor.

Hier ist Vorsicht geboten, meiner Einschätzung nach ist nicht davon auszugehen, dass die Anwaltskanzlei umsonst im Auftrage der Abmahner vorgeht. Vielmehr muss der Abgemahnte nach Abgabe der Unterlassungserklärung ernsthaft damit rechnen, mit weiteren Zahlungsansprüchen (zumindest Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung) konfrontiert zu werden.

Mein ausdrücklicher Rat:

Nicht vorschnell zahlen (sofern etwas gefordert werden sollte) und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

3. Was ist von der Abmahnung zu halten?

Die Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, einschüchtern lassen brauchen Sie sich aber zunächst nicht.

Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist, weil nur in diesem Fall überhaupt ein Anlass zur Reaktion bestehen würde. Andernfalls sollten Sie die unberechtigte Forderung nur kurz zurückweisen.

Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Hierbei helfe ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne weiter.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!

- Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!

- Fristen beachten!

- Noch vor Fristablauf zum Anwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der CU Entertainment & Gastro GmbH wegen vermeintlicher Verletzung der Marke „Coyote Ugly“ bzw. „Coyote Party“ erhalten?

Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und der Verteidigung gegen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, vertrete ich Sie gerne und dank Telefon, Fax und E-Mail bundesweit.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit einem Fachanwalt (0471/483 99 88 – 0) kontaktieren, sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie uns auch gerne vorher zur besseren Einarbeitung per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zukommen zu lassen.

Fragen Sie auch nach unseren fairen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Markenrecht Neue Abmahnung Markenrecht: BOSE und Bose
Markenrecht Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: RAY-BAN
Markenrecht Abmahnung Markenrecht im Auftrage der Samsung Electronics Co. Ltd. wegen vermeintlicher Produktpiraterie
Wettbewerbsrecht Abmahnung der Kanzlei Dres. Loher, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrage der BVB Merchandising GmbH