Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: Microsoft mahnt Vertrieb von Product Keys ab

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Microsoft, Produktschlüssel, FPS, Unterlassungserklärung
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Die FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt a.M. mahnen Rechtsverstöße für die Firma Microsoft ab

1. Wer mahnt ab?

Die Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, kommt aus dem Bereich des Markenrechts.

Die Rechtsanwaltskanzlei FPS Rechtsanwälte spricht derzeit für die Firma Microsoft markenrechtliche Abmahnungen aus. Gegenstand der Abmahnung ist unter anderem der Vorwurf, dass der Empfänger der Abmahnung durch den Vertrieb von Product Keys bzw. Produktschlüsseln zu Software von Microsoft unter anderem die Markenrechte von Microsoft verletzt habe.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Kern dieser Vorwürfe ist die Auffassung von Microsoft, dass diese Product Keys / Produktschlüssel keine wirksamen und rechtlich zulässigen Lizenzen darstellen würden und ein Handel hiermit somit unzulässig sei.

2. Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

b. Zahlung eines erheblichen Geldbetrages (Abmahnkosten)

c. Erteilung von Auskunft

Mein ausdrücklicher Rat: Nicht vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

3. Was ist von der Abmahnung zu halten?

Zwar sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen, einschüchtern lassen brauchen Sie sich aber zunächst bitte nicht.

Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Wenn Sie also z.B. gar nicht mit Product Keys handeln, wäre die Abmahnung unberechtigt. In diesem Fall bräuchten Sie die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückweisen.

Da das Markenrecht jedoch als Rechtsmaterie recht kompliziert ist, sollten Sie das Abmahnschreiben anwaltlich prüfen lassen, um auf Nummer Sicher zu gehen bzw. um die Rechtslage einschätzen zu können. Hierbei ist ihnen das Team der Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne behilflich. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Abwehr und Verteidigung von markenrechtlichen Abmahnungen.

Selbst wenn Sie mit Product Keys gehandelt haben sollten, lohnt es sich durchaus, den von Microsoft erhobenen Forderungen entgegenzutreten. Die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Handel von Product Keys wird derzeit nicht einheitlich beurteilt. Es spricht vieles dafür, dass ein Handel mit Product Keys im Hinblick auf eine neuere Entscheidung des europäischen Gerichtshofes (Urteil des EuHG vom 03.07.2012 in der Sache Oracle/UsedSof, Az. C-128/11) nicht von vornherein rechtswidrig ist. Der EuGH hat zwar nicht ausdrücklich abschließend über den Handel mit Product Keys geurteilt, meines Erachtens lassen sich aber viele Grundsätze aus diesem Urteil auch auf einen solchen Handel übertragen. Hiermit möchte ich Ihnen nur kurz aufzeigen, dass Sie durchaus im Einzelfall Argumentationsspielraum haben.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!

- Keinen Kontakt zur Gegenseite oder den FPS Rechtsanwälten aufnehmen!

- Fristen beachten!

- Noch vor Fristablauf zum Anwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Firma Microsoft erhalten? Gerne hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla in diesem Fall mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen vertreten wir Sie gerne bundesweit.

Kontaktieren Sie uns doch einfach völlig kostenlos und unverbindlich für ein Erstgespräch und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall. Gerne können Sie uns das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail zuschicken.

Fragen Sie nach unseren günstigen Pauschalangeboten für die Abmahnungsabwehr

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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