Kanzlei isarpatent mahnt wegen angeblicher Designrechtsverletzung ab

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Abmahnungen wegen Designrechtverletzung im Umlauf

Worum geht es?

Die Anwälte der Kanzlei isarpatent mahnen im Auftrag für die Ing. Johann Hörtnagl-Werkzeuge GmbH ab. Konkret sollen die Abgemahnten das Design eines 2-Komponentengriffs für Glättekellen und Handwerkzeuge unberechtigterweise verwendet haben. Da die genannte GmbH Inhaberin des Designs ist, würde die unerlaubte Verwendung eine Designrechtsverletzung darstellen.

Was fordern die Abmahner?

Die Abgemahnten sollen

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Vertragsstrafen von etwa 10.000 € vorsieht, unterzeichnen
  • Auskunft über die tatgegenständlichen Dinge erteilen
  • alle, mit diesem Design versehenen, Stücke herausgeben mit dem Zweck diese zu vernichten
  • und für die Kosten aufkommen, konkret wird hier von Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten gesprochen.

Handeln Sie aber bitte nicht voreilig!

Auch eine Abmahnung erhalten, was nun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, dann nehmen Sie sie bitte ernst. Auch wenn Sie das Gefühl haben, dass sie zu Unrecht abgemahnt worden sind, so ist der Weg zum Anwalt unumgänglich. Denn überhaupt nicht auf die Abmahnung zu reagieren, wäre die denkbar schlechteste Alternative.

Ein Anwalt wird dann zunächst Ihre individuelle Situation prüfen und dann dementsprechend Möglichkeiten zu reagieren aufzeigen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu überarbeiten (modifizieren), da sie oft zu weit gefasst ist, und auch die geforderten Geldsummen sind in der Regel zu hoch angesetzt.

Hier kann ich als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich sein, denn durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen, weiß ich, wie man richtig mit den abmahnenden Kanzleien verhandelt.

Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn Sie auch einen Abmahnung wegen angeblicher Designrechtsverletzung von der Kanzlei isarpatent erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir Sie gern auch bundesweit und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen.

Vereinbaren Sie einfach ganz unverbindlich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Um sich auf Ihre konkrete Situation optimal vorbereiten zu können, wäre es von Vorteil, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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