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Tipps zur Anmeldung von Farbmarken

Von Rechtsanwalt Michael Horak

Das Lila von Milka oder das Blau von Nivea ist unverwechselbar. Das Magenta der Telekom schrieb bereits (Rechts-)Geschichte. Um die Kennzeichnungskraft einer Farbe exklusiv zu nutzen, sollten Sie eine abstrakte Farbmarke anmelden.

Beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Geben Sie bei der Hinterlegung eine Referenz zu einem anerkannten Farbklassifikationssystem wie Pantone oder RAL an. Bevorzugen Sie Pantone, da es eine stärkere Differenzierung erlaubt.

  • Prüfen Sie während der Anmeldung in regelmäßigen Abständen, ob die angegebene Farbe noch mit der tatsächlichen Farbe übereinstimmt. Durch drucktechnische Veränderungen kann es zu Abweichungen kommen.

  • Nutzen Sie die abstrakte Farbmarke auch unabhängig von bestimmten Aufmachungen auf unterschiedliche Weise und schulen Sie so die Verbraucher hinsichtlich der Herkunftsfunktion.

  • Verteidigen Sie Ihre Farbmarke gegen solche Verletzer, die Ihre Farbtöne ebenfalls kennzeichnend nutzen. So vermeiden Sie negative Festschreibungen.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.Ing. Michael Horak
Tel. 05 11 / 59 09 10 - 20 · Mail horak@iprecht.de

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