Hyundai mahnt gewerbliche Verkäufer von Reimporten ab

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Der koreanische Automobilhersteller geht derzeit massiv gegen gewerbliche Verkäufer von Neuwagen vor. Nach Auffassung von Hyundai wurden die Neuwagen ohne Zustimmung in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt.

Konkret werden die Händler, vornehmlich freie Händler (vereinzelt auch Vertragshändler), dazu aufgefordert den Verkauf der Fahrzeuge einzustellen. Bei den Neuwagen soll es sich um Autos handeln, die in Tschechien gebaut wurden, aber über ein anderes, nicht zur EU zugehöriges Land importiert worden sind.

Danjel-Philippe Newerla
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Hyundai beruft sich in seinen Abmahnungen auf sein Markenrecht in der EU und sieht dieses durch den Vertriebsweg der Fahrzeuge durch ein Nicht-EU-Land verletzt, jedoch liegt genau hier auch der Angriffspunkt. Sobald der Markeninhaber sein Produkt in der EU in den Verkehr gebracht hat, darf das Produkt beliebig oft weiter verkauft werden, was wiederum bedeutet, dass damit das Markenrecht des Markeninhabers in der EU erschöpft ist.

Aber was hat es mit der Erschöpfung des Markenrechts auf sich? Würde es diese Richtlinie nicht geben, dann wäre jeder Weiterverkauf in der EU eine Markenrechtsverletzung, was den freien Warenverkehr enorm behindern würde.

Jedoch gilt die Erschöpfung des Markenrechts nur, wenn das Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in den Verkehr gebracht wurde. Handelt es sich jedoch um ein Produkt, das zunächst außerhalb der Grenzen der EU in den Handel kam, dann ist das Einführen in die EU eine Markenrechtsverletzung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Produkt zuvor in einem EU-Land produziert wurde, entscheidend ist der Wirtschaftsraum, in dem zuerst der Vertrieb aufgenommen wurde.

Hier setzt die Abmahnung von Hyundai an, denn im konkreten Fall sollen die Fahrzeuge aus Balkanländern stammen, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, und somit kann das Markenrecht geltend gemacht werden. Jedoch weisen die Fahrzeuge inklusive ihrer Dokumente alle Merkmale auf, die darauf schließen lassen, dass es sich um für die EU produzierte Autos handelt. Es muss also ein ausdrückliches Importverbot von Hyundai bestanden haben, damit hier Markenrecht geltend gemacht werden kann. Der Bundesverband freier Kfz-Händler versucht nun händeringend eine gütliche Einigung voranzubringen. Es bleibt also spannend.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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