Abmahnung Markenrecht im Auftrage der Samsung Electronics Co. Ltd. wegen vermeintlicher Produktpiraterie

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Vertrieb von gefälschten Akkus und Handhüllen

1. Wer mahnt ab?

Der heutige Ratgeberartikel beschäftigt sich mit Abmahnungen der Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte aus dem Bereich des Markenrechts. In letzter Zeit wurden mir mehrere solcher Abmahnungen von Betroffenen (meistens eBay-Händler) mit der Bitte um Hilfe vorgelegt.

Diese markenrechtlichen Abmahnungen werden für die Samsung Electronics Co. Ltd. ausgesprochen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Verletzung von Markenrechten der Samsung Electronics Co. Ltd. an der Marke „Samsung“ durch den Vertrieb von Plagiaten (Produktpiraterie) verletzt zu haben (Akkus oder Handyhüllen für aktuelle Samsung-Modelle).

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordern die Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von über 3.000.- € (auf Basis eines Gegenstandswertes von 250.000.- €)
  • Auskunftserteilung.
  • Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte keinesfalls vorschnell zahlen und keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden.

    3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren?

    Das Abmahnschreiben sollten Sie zwar bitte ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich aber nicht. Es sollte in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bestünde ein dringender Handlungsbedarf (andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen).

    Bei dieser Prüfung ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich. Sofern die Prüfung ergibt, dass die Vorwürfe leider zutreffend sind, sollte dringend innerhalb der Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern. Bedenken Sie bitte insoweit, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht drohen kann, was weitere Kosten im Bereich mehrerer tausend Euro auslösen würde.

    4. Soforthilfe-Tipps bei erhalt einer Abmahnung

  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden.
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Fristen einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlungen.
  • Noch vor Fristablauf Rechtsanwalt aufsuchen.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte für die Samsung Electronics Co. Ltd. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Samsung“ erhalten?

In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und insbesondere der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos möglich.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) kontaktieren und das Abmahnschreiben vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigem Festpreis für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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