Abmahnung (Markenrecht) durch die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel: Swarovski

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eBay-Händler von weiteren Abmahnungen betroffen

1. Wer mahnt ab?

Aus aktuellem Anlass  möchte ich  in meinem heutigen Rechtstipp Hilfestellungen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen geben.

Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel derzeit für die Swarovski AG markenrechtliche Abmahnungen aus.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Den Abgemahnten wird die Verletzung von Markenrechten der Swarovski AG an der Marke „Swarovski“ durch die (aus Sicht der Swarovski AG) unzulässige Verwendung des Begriffs Swarovski auf eBay vorgeworfen

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich),
  • Erteilung von Auskünften über Art und Umfang der Nutzung der Marke „Swarovski“

Meine ausdrückliche Empfehlung:

Bitte keinesfalls vorschnell die geforderten Abmahnkosten zahlen und nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung verwenden!

3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren?

Nehmen Sie das Abmahnschreiben bitte ernst. Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur dann wäre zu reagieren. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollten die Vorwürfe gerechtfertigt sind, sollte innerhalb der Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierdurch können Sie im Falle einer berechtigten Abmahnung ein kostspieliges Gerichtsverfahren in Form eines einstweiligen Verfügungsverfahrens verhindern). Hierbei bin ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr sehr gerne behilflich.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren.
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern.
  • Fristen unbedingt einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlungen.
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt! (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Swarovski AG wegen angeblicher Verletzung der Marke „Swarovski“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch (unter: 0471/ 483 99 88 - 0 kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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