Schufa Einträge löschen lassen

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Schufa hat Fristen zur Löschung von erledigten Einträgen

Frage: Ich habe erledigte Schufa Einträge - alle Posten sind seit letztem Jahr bezahlt und als erledigt gekennzeichnet, trotzdem bekomme ich damit keinen neuen Bankkredit. Kann ich die Einträge irgendwie löschen lassen?

123recht.de: Je nach Schwere des Eintrags hat die Schufa verschiedene Fristen für die Löschung von erledigten Einträgen. Geht es z.B. um einen Kredit, muss die Schufa den Eintrag spätestens drei Jahre nach Tilgung löschen. Bei Forderungen unter 1.000 Euro sollte schon einen Monat nach Erledigung gelöscht werden. Überprüfen Sie die Einträge, notfalls mit einem Anwalt. Bei falschen Einträgen kann man den Prozess beschleunigen und die Schufa oder ehemalige Gläubiger auffordern, die Einträge sofort löschen zu lassen.

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