Keine Angst vor Liquidado

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Liquidado, Kostenfalle, Mahnung, Abofalle
4,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
6

Zahlungsaufforderung von Liquidado.de - was jetzt?

Immer mehr Menschen suchen anwaltliche Hilfe, nachdem sie zu Ihrem Erschrecken eine Zahlungsaufforderung der Online-Plattform Liquidado in Höhe von 199,99 € erhalten haben. Dies muss jedoch kein Grund zur Verzweiflung sein. Denn dieser Forderung können Sie erfolgreich widersprechen.

Was ist Liquidado?

Liquidado ist eine Online-Plattform, die nach Aussehen und Inhalt der beliebten Plattform „Ebay-Kleinanzeigen“ nachempfunden ist. Die Plattform kann sich jedoch als Kostenfalle entpuppen. Die Anmeldung auf dem Portal ist zunächst für Verbraucher kostenfrei. Damit man jedoch Kontakt zu Verkäufern aufnehmen kann, muss der Nutzer einen kostenpflichtigen „Premium-Dienst“ nutzen. Liquidado bietet seinen Nutzern für 0,99 € einen Testzugang für die Dauer von 24 Stunden an. Wird der Testzugang nicht innerhalb der 24 Stunden gekündigt, verlängert sich die Laufzeit zum Preis von 199,99 € auf ein Jahr. Nach etwa einer Woche erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung über diese Summe.

Die Seite verfügt über einen Button mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen. Nach Ansicht von Liuidado bestätigt der Kunde, dass Liquidado vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt und er auf sein Widerrufsrecht verzichtet. 

Kein Verzicht auf das Widerrufsrecht

Diese Umgehung des Widerrufsrechts ist jedoch mit dem deutschen Recht nicht vereinbar. Sie haben als Verbraucher weiterhin ein Widerrufsrecht. Ein Verzicht auf die Ausübung des Widerrufsrechts ist bei solchen Internetseiten nur durch die Verwendung einer so genannten Opt-In-Checkbox möglich. In dieser muss der Kunde durch das Setzen eines Häckchen aktiv auf sein Widerrufsrecht verzichten. Eine solcher Verzicht darf nicht mit anderen Sachen vermischt werden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Weder auf der Internetseite noch in den AGB findet eine Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht statt. Liquidado kommt somit seiner Belehrungspflicht nicht nach. Dies hat zur Folge, dass das Widerrufsrecht weder mit Ablauf der 24-stündigen Testphase, noch wie sonst üblich nach 14 Tagen erlischt. Vielmehr ist ein Widerruf noch bis zu einem Zeitpunkt von 1 Jahr und 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich.

Was müssen Sie jetzt tun, um aus dem Vertrag zu kommen?

Schreiben Sie eine Widerrufserklärung. An den Inhalt einer Widerrufserklärung sind keine genaueren Ansprüche gestellt. Es muss lediglich einwandfrei daraus hervorgehen, dass Sie den Vertrag widerrufen wollen. 

Um den Widerruf bzw. den tatsächlichen Zugang der Widerrufserklärung später beweisen zu können, empfehlen wir dringend, dies auf dem Postwege unter Verwendung eines Einwurfeinschreibens zu tun. Die Postadresse von Liquidado findet sich auf der Homepage unter „Kontakt“.

Sollten Sie bezüglich der Formulierung der Widerrufserklärung Zweifel oder Schwierigkeiten haben, zögern Sie nicht, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Manche Rechtsanwälte erledigen dies für Sie zu einem günstigen Pauschalpreis, der deutlich unter der von Liquidado geforderten Jahresgebühr liegt.

Leserkommentare
von kenan1984 am 12.06.2018 17:55:22# 1
Hallo Herr Rechtsanwalt Geike,
können Sie mir bitte sagen um was es sich hier handelt. Mein Vater hat zuletzt eine Email erhalten von der Rocket Consulting mit folgenden Anhang:
https://share-your-photo.com/90080da442/album. Ich habe das bereits teilweise mit einem Übersetzter versucht zu übersetzen aber hier kommt nur
Machbarkeitserklärung. Da bin ich überfragt. Ich habe unsere Daten schwarz gemacht. Bitte um Hilfe. Vielen Dank schonmal
    
von Rechtsanwalt Jannis Geike am 13.06.2018 09:40:29# 2
Sehr geehrter Nutzer,

bitte kontaktieren Sie mich unter jgeike@anwalt-prime.de

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt
    
Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Für welche Schäden während der Arbeit muss der Arbeitnehmer haften?