KV/PV-Freiheit der betrieblichen Direktversicherung für Rentner

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.09.2010 (1 BvR 1660/08) festgestellt, dass die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner für die Auszahlung der Kapitalleistung einer ursprünglich betrieblich abgeschlossenen Direkt (-Lebens) versicherung verfassungswidrig ist.

Dies gilt aber nur für die Fälle, in denen die Versicherungsnehmereigenschaft vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen wurde und die Versicherungsbeiträge nachfolgend vom Arbeitnehmer allein gezahlt wurden.

Eine andeslautende Rechtssprechung des Bundessozialgericht wurde damit "kassiert". Betroffene Rentner können daher Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Ihrer Krankenkasse gemäß § 44 SGB X verlangen.