Wie Speditionen vom LKW-Kartell profitieren können!

Mehr zum Thema: Kaufrecht, LKW, Kartell, Kartellverstoß, Leasingrecht, Kaufrecht
4,14 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Bis zu 15% Schadenersatz warten nun auf Inanspruchnahme durch Betroffene im LKW-Kartellverstoß! Schnell sein & bares Geld sichern, bis die Verjährungsfrist verstreicht.

Die EU-Kommission hat gegen die LKW Produzenten MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault eine Strafe von knapp 3 Milliarden Euro wegen illegaler Preisabsprachen ausgesprochen. Für die Konzerne kommt hinzu, dass Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises haben, wenn Sie im Zeitraum von 1997 bis 2011 einen LKW erworben haben. Für Unternehmen, aber vor allem für Speditionen, kann hierbei eine beachtliche Summe zu Stande kommen.

Wie läuft ein möglicher Prozess für Geschädigte vom LKW-Kartell ab?

Zunächst versuchen wir in einer außergerichtlichen Verhandlung, mit dem betroffenen Unternehmen einen angemessenen Schadensersatz für Sie einzufordern. Kommt eine zufriedenstellende Einigung nicht zustande, setzen wir etwaige Ansprüche gerichtlich für Sie durch. Bei einem möglichen Prozess geht es vor allem um die Schadenshöhe aufgrund der Preisabsprachen.

Bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gibt es unter anderem die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Rechtsdurchsetzung, wobei mehrere Mandate zusammengefasst werden und die Kosten für das Gutachten und das Verfahren geteilt werden. Wie bei einer in Deutschland nicht möglichen Sammelklage ist eine Kostenreduzierung durch eine Streitgenossenschaft möglich. Für genauere Informationen zum Verfahren beraten wir Sie natürlich gern in Form einer kostenlosen Erstberatung.

Wie viel Zeit bleibt, um Ansprüche aus dem LKW-Kartell einzufordern?

Da das LKW-Kartell seit fast 20 Jahren besteht, droht eine Verjährung der Ansprüche, die zum Glück seit den Ermittlungen ab 2011 gehemmt ist. Allerdings endet auch diese Frist bereits am 19. Januar 2017. Die Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche beträgt zehn Jahre. Aus diesem Grund sollten Sie so schnell wie möglich handeln und Ihre Unterlagen zu einer ersten Durchsicht bei uns einreichen, um sich Ihre Ansprüche sichern zu lassen. Dabei sind vor allem das Kaufdatum und die Höhe des Kaufpreises wichtig.

Wir beraten u.a. Speditionen, Transportunternehmen, LKW-Fahrer zu Ihrem Recht im LKW-Kartellverstoß. Kostenlose Erstberatung! Lassen Sie Ihren Vertrag oder Ihre Verträge der Jahre 1997 bis 2011 von uns fachlich prüfen & wir klären Erfolgschancen & Risiken für Sie!

Das könnte Sie auch interessieren
Bankrecht Darlehen widerrufen: Formal richtig ist wichtig - Widerrufsjoker bis 21. Juni nutzen!
Versicherungsrecht Lieber widerrufen, statt kündigen: Von der Lebensversicherung doch noch profitieren!