Kaufvertrag im Internet - Minderjährige, Annahmefrist, Tausch, Domain, Selbstabholung

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Vertrag durch Minderjährige wirksam?

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen bei Kaufverträgen im Internet

Frage: Mein 16-jähriger Sohn hat ohne zu fragen einen langfristigen Vertrag im Internet geschlossen. Muss ich das jetzt zahlen?

123recht.de: Keine Sorge, Verträge von Minderjährigen sind "schwebend unwirksam". Sie haben erst Bestand, wenn die Eltern nachträglich zustimmen. Verweigern Sie Ihre Genehmigung, dann ist der Vertrag unwirksam - Sie müssen nicht zahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie Ihrem Sohn Taschengeld zur freien Verfügung oder für bestimmte Zwecke gegeben haben. In diesem Umfang kann Ihr Sohn eigenständig wirksame Geschäfte tätigen.

Was ist ein Tausch?

Frage: Ich habe mit einer Person über Skype einen Tausch vereinbart: Ich gab eine Webkamera im Wert von 50 Euro und erhielt dafür den Online Account für ein Computerspiel. Danach hat er sich den Account aber einfach zurückgeholt und die Kamera behalten. Ist das Betrug?

123recht.de: Ihr Tausch wird rechtlich wie ein Kauf behandelt. Sie haben Anspruch auf Herausgabe des Spielaccounts. Wenn die Herausgabe des Accounts nie geplant war, ist es tatsächlich Betrug.

Frage: Ich habe die Unterhaltung in Skype gespeichert, reicht das denn vor Gericht als Beweis?

123recht.de: Die einzelnen Beiträge im Chat sind leicht manipulierbar und daher nur ein schwaches Beweismittel vor Gericht. Hilfreich sind daher noch zusätzliche Indizien wie z.B. der Versandbeleg Ihrer Webkamera.

Annahmefrist: Bis wann müssen E-Mails gelesen werden?

Frage: Ich musste den Kauf eines Gebrauchtwagens beim Autohändler bis Dienstag Mittag bestätigen. Montag abends um 22 Uhr schickte ich eine entsprechende Mail. Der Händler hat seine Mails erst Dienstag nachmittags abgerufen und den Wagen anderweitig verkauft. War meine Zusage zu spät?

123recht.de: Sie haben die Mail außerhalb der gängigen Geschäftszeiten abgeschickt, da kann der Zeitpunkt des Zugang am nächsten Geschäftstag nicht fest bestimmt werden. Die Mail geht zu, wenn der Händler sie liest - das kann morgens, vormittags oder auch später am Tag sein.

Frage: Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Maileingangs an?

123recht.de: Genau. Entscheidend ist, dass der Händler während der üblichen Geschäftszeiten Kenntnis von der Mail erhalten kann. In Ihrem Fall also am Dienstag bis spätestens Feierabend. Nur wenn die Bestätigung per E-Mail ausdrücklich vereinbart war, wäre der Händler verpflichtet gewesen, vor Ablauf der Frist noch einmal in sein Postfach zu schauen.

Domain verkaufen

Frage: Ich habe eine eingängige kurze Domain, die ich jetzt verkaufen will. Gibt es irgendwas zu beachten? Wie muss ich vorgehen?

123recht.de: Überprüfen Sie, dass ihre Domain keine Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt. Stellen Sie dann Ihre Domain in spezialisierte Domainbörsen ein und bieten Sie diese zum Verkauf. Schließen Sie mit dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag mit Haftungsauschluss für Rechtsmängel ab. Wenn Sie einen hohen Preis erzielen, sollten Sie sich unbedingt mit einem Anwalt absichern.

Selbstabholung - Was muss ich beachten?

Frage: Ich habe einen Computertisch im Internet verkauft und Selbstabholung vereinbart. Ich wohne im 4. Stock. Bezahlt ist schon - gehört der Tisch jetzt schon dem Käufer? Muss ich tragen helfen?

123recht.de: Der Tisch ist auch trotz Bezahlung des Käufers noch Ihr Eigentum. Erst mit der Übergabe des Tisches an den Käufer - z.B. bei Abholung an Ihrer Tür - wird der Käufer Eigentümer des Tisches. Der Käufer ist dann für den Transport selbst verantwortlich. Sie müssen ihm nicht beim Tragen helfen.

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