Kauf und Gewährleistung - Umtausch, Nachbesserung, Reparatur, Zusicherung

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Kamerazoom - Umtauschen oder reparieren?

Fragen und Antworten zu Problemen mit der Gewährleistung beim Kauf

Frage: Ich habe mir vor zwei Wochen eine Digitalkamera gekauft. Jetzt geht der Zoom nicht mehr und sie klappert. Ich möchte umtauschen, aber der Verkäufer besteht auf Reparatur. Geht das?

123recht.de: Händler können sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der „Nachbesserung“ offen halten. Dann können Geräte wie Ihre Kamera zunächst repariert werden. Erst wenn es nicht gelingt, den Defekt zu beheben, muss der Verkäufer umtauschen. Entscheidend sind also die AGB des Verkäufers.

Frage: Wie viele Reparaturen muss ich denn über mich ergehen lassen?

123recht.de: Bei einem einfachen technischen Geräte wie etwa einem Föhn ist ein einziger Reparaturversuch zumutbar. Bei Ihrer Kamera ist die Technik komplizierter, hier können durchaus zwei Nachbesserungen versucht werden. Wenn diese scheitern, können Sie umtauschen oder den Kauf komplett rückabwickeln.

Falsch beschriebenes Auto gekauft

Frage: Ich habe ein gebrauchtes Auto auf autoscout24.de gekauft. In der Beschreibung war von Sitzheizung und Klimaanlage die Rede. Bei der Probefahrt ist mir das nicht aufgefallen, aber das Auto hat diese Extras gar nicht.

123recht.de: Wenn diese Extras in der Beschreibung des Autos stehen und somit zugesichert wurden, dann ist der Verkäufer auch daran gebunden. Sie können auf Nachrüstung bestehen oder den Preis entsprechend mindern.

Frage: Ich habe den Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" unterschrieben und sämtliche Gewährleistung ausgeschlossen, ändert das etwas?

123recht.de: Nein. Wenn in dem Verkaufsgespräch auf die Extras nicht eingegangen wurde und sie einfach nicht vorhanden sind, dann hilft dem Verkäufer auch der Ausschluss der Gewährleistung nichts. Da die Extras in der Internetbeschreibung zugesichert wurden, ist der Verkäufer an diese Zusicherung gebunden.

Gewährleistung bei Restposten

Frage: Ich habe vor einem Jahr einen Monitor aus einem Restbestand des Händlers sehr billig gekauft. Der Monitor ist jetzt kaputt. Der Verkäufer behauptet, bei Restposten gibt es nur 12 Monate Gewährleistung und die ist nun vorbei.

123recht.de: Das stimmt nicht. Ob Waren als Restposten oder Sonderposten bezeichnet werden ist egal. Es handelt sich um unbenutzte Neuware und für diese gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten. Der Händler darf diese nicht auf 12 Monate kürzen.

Haftung bei Verschleiß?

Frage: Bei meinem Keyboard wackeln nach einigen Monaten bereits die Tasten, eine Taste ist bereits rausgebrochen. Ich sitze den ganzen Tag am Rechner. Zählt das zu normalen Verschleißteilen, die mir nicht ersetzt werden?

123recht.de: Es wird rechtlich kein Unterschied zwischen Verschleißteilen und anderen Teilen gemacht. Wenn Ihr Keyboard nach ein paar Monaten bereits auseinanderfällt, dann ist das ein Mangel, der vom Verkäufer behoben werden muss. Eine normale Abnutzung wie z.B. abgenutzte Oberflächen nach übermäßigem Gebrauch müssten Sie hingegen tolerieren.

Gehören Kopfhörer zum iPod?

Frage: Bei meinem iPod sind die mitgelieferten Kopfhörer kaputt. Habe den iPod vor 1 1/2 Jahren gekauft. Kann ich jetzt neue Kopfhörer verlangen?

123recht.de: Die Kopfhörer gehören zum iPod und fallen daher auch unter die zweijährige Gewährleistung. Nach Ablauf der ersten 6 Monate müssen Sie aber nachweisen, dass der Fehler schon bestanden hat und nicht von Ihnen verursacht wurde.

Gewährleistung im Appstore?

Frage: Ich habe eine App auf mein iPhone für 1,99 Euro geladen. Die App stürzt nach 3 Sekunden immer sofort ab. Was kann ich tun?

123recht.de: Wenn eine App mangelhaft ist, können Sie vom Hersteller der App verlangen, den Fehler zu beheben. Dies passiert dann oft durch Software Updates. Wenn die App weiterhin unbrauchbar bleibt, können Sie auch Apple als Anbieter des Appstores kontaktieren und den Kauf rückgängig machen. Dies ist normalerweise - z.B. wenn Ihnen eine App nicht gefällt - nicht vorgesehen. Aber wenn die App nicht funktioniert, muss Apple handeln.

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