18 Monate alte Kamera defekt - Gewährleistung oder Garantie?

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Kann Verkäufer mich einfach an Hersteller verweisen?

Frage: Meine im Internet gekaufte Digitalkamera ist nach 18 Monaten kaputt. Auf der Rechnung steht: "24 Monate Gewährleistung". Der Verkäufer sagt aber, dass ich Gewährleistung mit Garantie verwechsele und verweist mich an den Hersteller. Ist das richtig?

123recht.de: Nein. Wie auf der Rechnung richtig vermerkt haben Sie eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer ist dafür auch der richtige Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Einzige Problematik: Sie müssen beweisen, dass der Fehler der Kamera schon beim Kauf vorlag und sich erst jetzt äußerte. Denn für vom Käufer verursachte Schäden muss der Verkäufer natürlich nicht einstehen.

Von 123recht

Frage: Und wie gehe ich jetzt vor? Wer trägt die Versandkosten?

123recht.de: Teilen Sie dem Verkäufer noch einmal unmissverständlich mit, dass Sie Gewährleistungsrechte geltend machen. Schicken Sie das Gerät dann zur Reparatur ein. Wenn Sie zu Recht reklamieren und die Kamera von Anfang an fehlerhaft war, dann trägt der Verkäufer sämtliche Kosten. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Sie die Kamera korrekt und pfleglich behandelt haben. Im Zweifel müsste das dann von einem Gutachter geklärt werden. Wird festgestellt, dass die Kamera nicht von Anfang an kaputt war und der Defekt durch fehlerhaften Gebrauch durch Sie verursacht worden ist, dann ist umstritten, ob der Verkäufer Geld von Ihnen für seinen Aufwand zurückverlangen kann.


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