Rechtsschutzversicherung muss Deckungszusage für Kapitalanleger erteilen

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BGH: Rechtsschutz für Anleger trotz Ausschlussklausel

Viele Rechtsschutzversicherungen haben Ausschlussklauseln für Kapitalanleger in ihren Versicherungsverträgen. Diese Klauseln sind oftmals unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof letztes Jahr entschieden.

Eine Versicherung hatte in Ihren Veträgen sogenannte Effektengeschäfte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

René Piper
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Der BGH meinte, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nicht hinreichend entnehmen könne, welche Geschäfte von dem Ausschluss erfasst sein sollen (Urteil des BGH vom 8. Mai 2013, Aktenzeichen IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12).

Rechtsschutzversicherte sollten sich vom Anwalt beraten lassen

Rechtsschutzversicherte geschädigte Kapitalanleger sollten mit Verweis auf das BGH Urteil trotz Ausschlussklausel einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die Klausel prüfen und beurteilen, ob diese unwirksam ist. Falls die Klausel unwirksam ist, kann sich der Versicherer nicht auf die Klausel berufen und die Rechtsschutzversicherung muss Rechtsschutz gewähren.

Rechtsanwalt René Piper

an diesem Artikel wirkte Rechtsreferendar Jan Bergmann mit.

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