Insolvenzeröffnung bei Windreich GmbH

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Insolvenzantrag nach Zahlungsschwierigkeiten des Windparkbetreiber

Nun ist es also doch passiert. Noch Ende August hatte Unternehmenschef Willi Balz einen Brief an die Anleihegläubiger mit der Überschrift versandt: "Das Blatt wendet sich zum Guten - technisch, politisch und wirtschaftlich". Als Verzweiflungstat wirkt rückwirkend der Verkauf eines Teils des Offshore-Windparks MEG I vor der Insel Borkum für 120 Millionen Euro.

Schulden in dreistelliger Millionenhöhe und ein gnadenloser Insolvenzantrag haben den Windparkbetreiber Windreich nun doch in das Insolvenzverfahren gebracht. Es wurde das Verfahren in Eigenregie nach dem neuen Insolvenzrecht beantragt.

Offensichtlich wurden im Vorfeld die entscheidenden Strippen schon gezogen. Balz hat sich aus der Geschäftsführung verabschiedet. Ein Unternehmensberater führt das Unternehmen.

Balz hatte wohl bis zuletzt versucht den Eindruck zu vermitteln, dass die Zahlungsschwierigkeiten nur vorübergehender Natur seien.

Der Zusammenbruch von Windreich deutete sich seit Monaten an. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt seit März gegen frühere und amtierende Vorstände - wegen des Verdachtes auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlagebetrug, Marktpreismanipulation und Kreditbetrug

Beim Insolvenzverfahren in Eigenregie ist das betroffene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger zunächst einmal geschützt, ohne die Geschäfte einem Insolvenzverwalter zu überlassen. Welche Gläubigergruppe nun das Sagen in der Insolvenz bekommt, wird sich zeigen.

Wie so oft sind zahlreiche Privatanleger betroffen. Zwei Anleihen über 50 Millionen Euro mit Laufzeit bis 2015 / WKN: A1CRMQ und über 75 Millionen Euro / Laufzeit bis 2016 / WKN: A1H3V3 wurden aufgelegt.

Prominente wie der ehemalige Wirtschaftsminister Walter Döring aus Baden-Württemberg und Sabine Christiansen wurden vor den Karren gespannt.

Es wird vermutet, dass Windreich durch interne Geschäften mit verbundenen Unternehmen versucht hat, die drängende Verschuldungsproblematik zu verschleiern. Neue Liquidität wurde hierdurch aber nur unzureichend mobilisiert.

Was sollen die Anleger nun tun?

Betroffene Anleger sollten ihre möglichen Ansprüche von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. In Betracht kommen Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Initiatoren, ferner Ansprüche gegen die Vermittler der Kapitalanlage.

Insbesondere die Schweizer Bank Sarrasin hat sowohl Windreich-Anleihen vermittelt als auch selbst Bankendarlehen vergeben. Der Verdacht des Interessenkonflikts drängt sich auf.

Inwieweit Ansprüche bestehen, ist in jedem Fall individuell zu prüfen. Im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung stellen wir Antrag auf Deckungszusage. Wir haben in zahlreichen Fällen von Neuemissionen rechtliche Wege gefunden, den Anleihegläubigern Entschädigung zu verschaffen.

Wichtig ist, dass die Anleihegläubiger ihre Interessen bündeln und sich im Insolvenzverfahren kompetent vertreten lassen, damit nicht die Gläubigerbanken allein ihre Interessen durchsetzen können.

Anleihegläubiger der Windreich GmbH können sich kostenlos bei Keitel & Keitel Rechtsanwälte (z.B. per E-Mail) melden.

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