Hannover Leasing Life Invest Deutschland I – Anleger können Schadensersatz wegen Prospektfehlern getend machen

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Zinsen zwischen sechs und sieben Prozent wurden den Anlegern des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I prognostiziert. Diese Annahme sei aber viel zu hoch gewesen, urteilte das Landgericht München I und sprach einem Anleger mit Urteil vom 3. April 2017 Schadensersatz wegen Prospektfehler zu (Az.: 28 O 2272/16).

Nach diesem Urteil können sich auch alle anderen Anleger des Hannover Leasing Life Invest Deutschland I berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz machen. Allerdings müssen sie ihre Ansprüche bald geltend machen, da sie aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist schon bald verjähren könnten, denn der Fonds wurde bereits Ende Mai 2007 emittiert.

Die Anleger, die insgesamt rund 29 Millionen Euro in den Lebensversicherungsfonds investiert haben, hofften auf eine satte Rendite. Immerhin wurden in dem Fondsprospekt ja auch Zinsen zwischen sechs und sieben Prozent in Aussicht gestellt. Doch diese Prognose sei auch schon damals viel zu optimistisch gewesen, urteilte das LG München I. Denn anhand eines Sachverständigengutachtens wäre eine Verzinsung von 4,24 Prozent realistisch gewesen. Die Zinsprognose im Emissionsprospekt sei für die Entscheidung eines Anlegers durchaus ein wesentlicher Faktor und der Prospekt damit fehlerhaft.

Rechtliche Einschätzung des Kanzlei Kreutzer, München: Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, eröffnet es Anlegern des Hannover Leasing Life Invest Deutschland I gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Denn Prospektfehler betreffen alle Anleger, das bedeutet, dass nicht im Einzelfall nachgewiesen werden muss, dass der Anleger von seinem Berater fehlerhaft beraten wurde. Anleger müssen durch die Prospektangaben grundsätzlich in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen zu können. Wie das Landgericht München richtig erkannt hat, ist dabei natürlich auch die Zinsprognose ein wichtiger Grund, sich für oder gegen eine Investition zu entscheiden.

Anleger, die ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen möchten, sollten dies nicht mehr auf die lange Bank schieben, da die zehnjährige Verjährungsfrist greift. Das heißt, dass die Ansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren.

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