Gefährliches Rundumsorglospaket der Firma Consortis

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Schneeballsystem, Kapitalanlagen, Schadensersatzanspruch, Consortis, Anlage
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Anlagekonzept der Firma Consortis Verwaltungs GmbH

Offensichtlich kennt die Kreativität bei der Vermittlung von Kapitalanlagen keine wirklichen Grenzen.

Ein bemerkenswertes Beispiel ist das „Anlagekonzept“ der Firma Consortis Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin und Standorten in Nürnberg, Beilngries und Amberg. Insbesondere die Standorte außerhalb Berlins deuten auf eine aktuell verstärkte Vertriebstätigkeit in Bayern hin.

Das Konzept, welches Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, durch Mandanten zur Kenntnis gelangt ist, sieht eine 100 %-Finanzierung einer Immobilie vor. Mit dem Verkauf entstehende Erwerbsnebenkosten sowie angebliche Renovierungskosten sollen über ein weiteres Darlehen abgegolten werden, dessen Auszahlung pikanterweise an die Firma Consortis selbst erfolgt, welche dieses „treuhänderisch“ verwaltet.

Parallel schließt die Firma Consortis Verwaltungs GmbH mit dem Kunden einen sog. Servicevertrag, bei dem der Kunde seine Ansprüche auf Miete an die Firma Consortis abtritt und sich Zahlungen in Höhe der Miete und Zinsen aus dem „Renovierungs- und Erwerbsnebenkostendarlehen“ garantieren lässt. Hierdurch soll die monatliche Belastung für den Kunden 0 sein. Schließlich wird ein Weiterverkaufsvertrag geschlossen, mit dem sich die Firma Consortis bereit erklärt nach 10 Jahren die Immobilie dem Kunden zum Erwerbspreis abzukaufen.

Insgesamt soll dem Kunden ein ansehnlicher Gewinn nach 10 Jahren zufließen. So erscheint es jedenfalls nach den dem Kunden vorgelegten Berechnungen. Zudem sollen damit Steuern gespart werden können.

Diese Konzept scheint jedoch auf tönernen Füßen zu stehen, da nunmehr seit Monaten Zahlungen aus dem Servicevertrag offen sind. Dies deutet auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin.

Das Konzept erscheint insgesamt unseriös.

Dies beginnt schon mit dem Umstand, dass der Weiterverkaufsvertrag nicht notariell beurkundet und daher für den Kunden vollkommen wertlos ist. Hierdurch wird der Anschein eines sicheren Erlöses nach 10 Jahren vorgespiegelt.

Weiterhin muss befürchtet werden, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt, da der begründete Verdacht besteht, dass aus dem von der Firma Consortis „treuhänderisch“ verwalteten Darlehen die monatlich bis vor kurzem an den Anleger fließende Garantiezahlungen geleistet werden. Sollte dies zutreffend sein, so können diese Zahlungen nur aufrechterhalten werden, wenn der Wohnungsabverkauf bzw. die Verkaufsvermittlung zügig voranschreitet und immer wieder neues Geld eingeht.

Dieses Anlagemodell wird zudem als Steuersparmodell angepriesen, obgleich steuerliche Wirkungen im nennenswerten Umfang aufgrund des Konzepts zweifelhaft erscheinen.

Es bestehen zudem erhebliche wirtschaftliche Risiken für den Anleger, insbesondere für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Firma Consortis. In diesem Fall fallen die Garantiezahlungen aus. Der Anleger muss aus eigener Tasche die beiden Darlehen bedienen. Zudem hat er aufgrund des Servicevertrages und der darin vereinbarten Abtretung seiner Mietzinsansprüche an die Firma Consortis keinen Zugriff auf die Miete, um die monatlichen Belastungen zu mindern. Er trägt also die Kosten der Wohnung und der Finanzierung derselben, ohne einen Anspruch auf die Miete zu haben und damit das gesamte wirtschaftliche Risiko.

Gerade aufgrund der nunmehr seit Monaten stockenden Zahlungen erscheint dringender Handlungsbedarf zu bestehen.

Nach Dafürhalten von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der seit Jahren gerade auch Anleger vertritt, welche in Eigentumswohnungen, häufig auch sog. Schrottimmobilien investiert haben, kommt vorliegend die Geltendmachung von Ansprüchen insbesondere gegen die Firma Consortis Verwaltungs GmbH als auch unter Umständen gegen die Verkäuferin der Immobilien in Betracht, für welche die Firma Consortis Verwaltungs GmbH den Vertrieb der Immobilien betreibt. Insofern kommt eine Rückabwicklung des Immobilienkaufs sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht.

Betroffene Anleger sollten sich daher durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt im Hinblick auf ihre Rechte sowie mögliche Schadensersatzansprüche beraten lassen.