eBay-Account gehackt - keine Haftung
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, eBay, Account, Hack, gehackt, Inhaber, Haftung, PasswortLandgericht: Accountinhaber haftet nicht. Verkäufer hätte Betrüger bei Abholung überprüfen können.
Der Inhaber eines eBay-Accounts muss nicht dafür gerade stehen, wenn ein Unbefugter darüber etwas kauft. Das Landgericht Gießen entschied, dass der Accountinhaber den Kaufvertrag nicht geschlossen hat und daher nicht erfüllen muss. Auch ist der eBay-Nutzer nicht verpflichtet, seinen E-Mailverkehr regelmäßig zu überprüfen und nach Missbrauch Ausschau zu halten.
Ein Betrüger hatte sich in einen Account auf eBay eingehackt und darüber einen Laptop gekauft. Den Laptop hatte der Betrüger dann dreisterweise selbst beim Verkäufer abgeholt. Nachdem die Rechnung vom richtigen Accountinhaber nicht beglichen wurde, erhob der Verkäufer Klage.
Laut Gericht hätte der Verkäufer bei der Übergabe des Geräts den Abholer leicht um einen Identifikätsnachweis bitten können. Dass er das nicht getan hatte, kann nicht zu Lasten des Accountinhabers gehen. Auch muss der Inhaber den tatsächlichen Hack nicht beweisen, da der Sicherheitsstandard der Plattform zu gering ist. (Az. 1 S 337/12)
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