Vorsicht Abofalle: Telefonabzocke durch die TS24 Teleservices GmbH
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Abofalle, Telefonabzocke, TS24, Teleservices, AbovertragFirma suggeriert Gewinn per Gewinnbenachrichtigung
1. Worum geht es in diesem Ratgeberartikel?
Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich mit diesem Ratgeber auf die Abofalle der Firma TS24 Teleservices GmbH hinweisen und Hinweise für Betroffene geben.
2. Der konkrete Fall: TS24 Teleservices GmbHAbofalle Telefonabzocke TS24 Teleservices
Die Firma TS24 Teleservices GmbH versucht gezielt Anrufer in eine Kostenfalle zu locken.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Die Masche läuft dabei in etwa wie folgt ab: Es erfolgt zunächst ein Anruf mit einer Gewinnbenachrichtigung (Urlaubsreise und Geld). Gleichzeitig wird der Angerufene aufgefordert, seine Bankverbindung anzugeben.
Nach Übermittlung der Daten wird dem Angerufenen im Einzelfall ein Zeitschriftenabo angeboten, welches im Einzelfall sogar die Voraussetzung für die Gewinnannahme sein soll. Eine Überweisung des in Aussicht gestellten Gewinns soll erst dann erfolgen, wenn die Frist zum Widerruf des Zeitschriftenabos verstrichen ist. Nach Berichten von Betroffenen im Internet ist es aber zu keiner Gewinnauszahlung im Anschluss gekommen.
3. Komme ich aus der Abofalle heraus?
Die gute Nachricht ist, dass Sie aus dem Abovertrag schnell wieder herauskommen, sofern Sie die richtigen Schritte einleiten.
Mein ausdrücklicher Hinweis: Bitte zahlen Sie nicht einen Cent und wehren Sie sich, sofern Sie das Abo eigentlich garnicht haben wollten.
Sie sollten Zahlungsaufforderungen bzw. Abbuchungen vom Konto nicht einfach nur ignorieren bzw. Abbuchungen zurück gehen lassen. Vielmehr sollten Sie aktiv werden und der Forderung in der richtigen Form entgegentreten. Die Forderung ist aus mehreren Gründen angreifbar.
Wenn auch Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen die Abofalle auf der Firma TS24 Teleservices GmbH benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Wir haben bereits seit mehreren Jahren Erfahrungen mit der erfolgreichen Abwehr von Abofallen.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Gerne können Sie uns die Zahlungsaufforderung auch vorab per E-Mail (info@drnewerla.de ) übersenden, das erleichtert die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Pauschalpreis für die Forderungsabwehr.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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