Neue Widerrufsbelehrung seit 04.08.2011

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Änderung bis 04.11.2011 erforderlich

Aufgrund der letzten Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere in Bezug auf den Wertersatz beim Internethandel,. musste auch der deutsche Gesetzgeber reagieren, so dass nun die Widerrufsbelehrungen erneut geändert werden müssen. Der Bundestag hatte insoweit bereits am 26.05.2011 das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge beschlossen, wodurch sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch das EGBGB geändert wurden. Die Verkündung bzw. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dieser gesetzlichen Änderungen erfolgte jedoch erst am 03.08.2011, so dass die Neuerungen nunmehr jedenfalls seit dem 04.08.2011 gelten.

Online-Händler sollten daher alsbald Ihre Widerrufsbelehrungen anpassen lassen, da anderenfalls wiederum wettbewerbsrechtlich relevante Abmahnungen drohen. Stichtag für die Anpassung ist der 04.11.2011, bis dahin müssen die Änderungen vorgenommen worden sein. Denn entgegen der letzten Änderung des Widerrufsrechtes zum 11.06.2010 hat der Gesetzgeber diesmal eine entsprechende Übergangsregelung bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehen. Dennoch sollten Online-Händler nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt mit der Überarbeitung warten, da bei der derzeitigen Verwendung der alten Belehrung auch immer noch die alte Regelung zum Wertersatz gilt.

Dies bedeutet, das erst durch Verwendung einer neuen, geänderten Belehrung ein Anspruch auf Wertersatz entstehen kann, sofern die Kunden die Waren bereits genutzt haben. Mit dem Muster der alten Belehrung ist dies hingegen noch nicht möglich, da diese hierüber in der Regel noch nicht informiert.

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