Klage/Mahnbescheid nach Filesharing-Abmahnung in Köln, Düsseldorf oder Hamburg

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Nach aktuellen Schätzungen des Bundesjustizministeriums werden jährlich bis zu 700.000 urheberrechtliche Abmahnungen an private Internetnutzer verschickt.

Die meisten Abmahnungen werden durch die Musikwirtschaft und Filmindustrie wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch illegalen Datentausch in Filesharing-Netzwerken ausgesprochen. Meist werden die Rechteinhaber durch hochspezialisierte Urheberrechtskanzleien, wie zum Beispiel die Rechtsanwaltskanzlei RASCH aus Hamburg oder die Experten von WALDORF FROMMER Rechtsanwälte/München oder der Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt, vertreten. Hinzu kommen viele kleinere Kanzleien und Einzelanwälte, welche vor allem für Rechteinhaber aus der Erotikbranche abmahnen.

Wird auf die Abmahnung gar nicht oder sogar falsch reagiert, werden die Ansprüche regelmäßig in gerichtlichen Verfahren geltend gemacht. Da häufig Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche kombiniert geltend gemacht werden, sind die Verfahren wegen des hier sehr hohen Streitwerts für die Beklagten oft sehr kostenintensiv. Ein jedenfalls hohes Prozess- und Gesamtkostenrisiko ist die Folge. Da die abmahnenden Kanzleien die tausendfach gleichen Fälle häufig nur sehr schleppend bearbeiten können, kann zwischen dem Erhalt der ersten Abmahnung und der Einleitung des Gerichtsverfahrens ein Zeitraum von bis zu drei Jahren vergehen, ohne das zwischenzeitlich weitere außergerichtliche Korrespondenz erfolgt. Oft ist die Abmahnung bereits vergessen, wenn der erste Mahnbescheid oder eine Klageschrift ins Haus flattert.

Thilo Wagner
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Die Klageverfahren werden derzeit besonders häufig bei den Landgerichten in Hamburg, Köln und Düsseldorf anhängig gemacht, da die dortigen Kammern als besonders streng gelten und den Klägern unter vergleichsweise niedrigen Beweisanforderungen hohe Schadensersatzbeträge zusprechen. Hierbei bedienen sich die Kläger des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung bzw. des „ fliegenden Gerichtsstands der bestimmungsgemäßen Verbreitung “. Die Klagen werden also nicht am Wohnort des Beklagten, sondern deutschlandweit bei den jeweils aktuell “ strengsten “ Gerichten anhängig gemacht. Hier gilt das Motto: Das Internet ist überall abrufbar, also kann auch überall geklagt werden. Zivilprozessual und verfassungsrechtlich ist dieses Vorgehen gegenüber oft völlig unschuldigen Privatpersonen höchst bedenklich (vgl. “Klage der Rechtsanwälte Rasch in Köln oder Düsseldorf für Universal Music, Emi und andere - Sind diese Gerichte überhaupt örtlich zuständig?“). Leider werden diese verfassungsrechtlichen Bedenken von den meisten unteren Gerichten derzeit noch ausgeklammert.

TIP – Klageverfahren frühzeitig vermeiden:

Bei Erhalt einer Filesharing-Amahnung (Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung von Tonaufnahmen, Filmen oder Computerspielen) gilt es ruhig und besonnen zu reagieren. Keinesfalls sollten Sie die beigefügten Erklärungen, wie die “ Unterlassungsverpflichtungserklärung “ oder den angebotenen “ Vergleich “ unbedacht unterzeichnen. Häufig verpflichten Sie sich hier völlig über Gebühr im Rahmen eines versteckten Schuldanerkenntnisses. Selbst wenn ein illegaler Datentausch nachgewiesen werden kann, können die gegnerischen Anwälte von Ihnen keine überzogenen Zahlungsansprüche oder unbegrenzte Unterlassungsansprüche verlangen oder gar durchsetzen!

Ebenso gefährlich ist es, sich per Brief oder Telefon bei den abmahnenden Anwälten zu melden. Alles, was gesagt oder geschrieben wird, aber auch alles was, vielleicht nicht gesagt wird, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Die Urheberrechtsspezialisten auf der Gegenseite werten jede Information zum eigenen Vorteil aus.

Lassen Sie sich also nicht auf einen Kampf von David gegen Goliath ein, sondern ziehen möglichst einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate. Hierdurch entstehen zwar meist geringe eigene Rechtsverteidigungskosten, dieser Aufwand lohnt sich jedoch doppelt:

Gerichts- und Strafverfahren können in fast allen Fällen vermieden werden und die von der Gegenseite geforderten überhöhten Geldzahlungen können vollständig abgewehrt oder zumindest stark herabgesetzt werden.

Wer diesen Rat nicht berücksichtigt hat und bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid oder gar eine Klage im Briefkasten vorgefunden hat, muss sich bei Verfahren vor den Landgerichten wegen des dort herrschenden „Anwaltszwangs“ immer durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ihr im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt wird Sie gut durch das Klageverfahren führen, die Chancen und Gefahren des Prozesses realistisch einschätzen und dafür sorgen, dass das Gerichtsverfahren schnell und zu Ihrem Vorteil beendet wird.

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