Euroweb darf bei Eigenwerbung auf seine Kundenzahl hinweisen

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Blogger muss vor Gericht Niederlage hinnehmen

Der Internetdienstleister Euroweb hat mehr als 20.000 Kunden und darf mit einer entsprechenden Aussage für sich werben. Das stellte jetzt das Landgericht Kassel per Urteil klar. Die Richter erteilten damit dem Antrag eines Bloggers, der die Euroweb-Werbeaussage für „unwahr“ gehalten hatte und sie daher per einstweiliger Verfügung untersagen wollte, eine Absage. Die Interessen des Internetdienstleisters hatte die Kanzlei BERGER LLP (Köln) vertreten. Mehr zum Thema:Euroweb Kundenwerbung Blogger

Vor Gericht wurde aus einem Prüfbericht des Steuerberaters von Euroweb zitiert, wonach der Internetdienstleister seit seiner Gründung im August 2001 insgesamt mehr als 40.000 Unternehmer als Kunden verzeichnet. Aktuell hat Euroweb nach diesem Bericht über 20.000 Kunden. Dabei übersteigt die Zahl der Neuzugänge die Zahl der Abgänge ständig. Das bedeutet, dass pro Monat mehr Kunden dazugewonnen als Vertragsbeziehungen beendet werden. Es sei selbstverständlich, dass der Internetdienstleister mit seiner Kundenzahl Werbung machen dürfe, hieß es.

Dem Antrag des Bloggers fehle sowohl ein Verfügungsanspruch als auch ein Verfügungsgrund, wurde vor Gericht argumentiert. Von einer „Dringlichkeit“ des Anliegens könne kaum die Rede sein. Auch offenbar für den Blogger selbst nicht: Immerhin habe er sich mit der Begründung seines Anspruchs und darüber hinaus mit ordnungsgemäßen Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse angesichts der von ihm beantragten Prozesskostenhilfe (PKH) viele Monate Zeit gelassen. Im Januar 2011 sei der Antrag auf einstweilige Verfügung von ihm gestellt worden. Selbst Mitte Juli habe der Blogger darauf hingewiesen werden müssen, dass er seine finanzielle Lage für den PKH-Antrag nicht hinreichend genug offengelegt habe – obgleich er nach eigenen Angaben über genügend Prozesserfahrung verfügt.

Die letztendlich von dem Blogger, einem gelernten Schlosser, präsentierten - mathematischen - Berechnungen zur Kundenzahl von Euroweb entbehrten jeder Grundlage. Sie seien „fehlerhaft“ und „phantasiereich angestellt“, hieß es vor Gericht.

Für die Kosten des Verfahrens muss nach dem Urteil der Blogger aufkommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Leserkommentare
von guest-12317.11.2011 15:09:13 am 17.11.2011 14:48:08# 1
Zitat: "Vor Gericht wurde aus einem Prüfbericht des Steuerberaters von Euroweb zitiert, wonach der Internetdienstleister seit seiner Gründung im August 2001 insgesamt mehr als 40.000 Unternehmer als Kunden verzeichnet." Auch dies ist ein vorsätzlich unwahrer Tatsachenvortrag des "Rechtsanwaltes". Dem Gericht wurde gerade kein Prüfbericht vorgelegt und schon gar keiner aus dem hervor geht, dass "der Internetdienstleister seit seiner Gründung im August 2001 insgesamt mehr als 40.000 Unternehmer als Kunden verzeichnet". Dies ist hinsichtlich der Relevanz eine öffentliche Lüge des Anwaltes.
    
von guest-12317.11.2011 15:09:13 am 17.11.2011 15:11:54# 2
Kommentar auf Grund von Beleidigung entfernt.
    
von Husch am 20.11.2011 12:06:33# 3
Sehr geehrter Herr Berger, vielen Dank für diesen aufschlussreichen Bericht. Es ist wirklich bewundernswert, wie Sie angesichts der Anfeindungen aus dem "Kasseler Milieu" dir Größe aufbringen, so sachlich neutral über den Fall zu berichten; chapeau!
    
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