Einschränkungen bei der Top Level Domain Registrierung

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Haben Sie sich schon einmal eine Domain registrieren lassen? Wenn Sie nicht Renziehausen oder Walachschinsky, sondern Müller, Meyer oder Schulz heißen, kennen Sie sicher das Problem. Die Domain, die sie gerne für sich hätten, ist bereits vergeben.
Um nicht als www.Meier157.de in die Annalen des Internets einzugehen, bleibt immer noch die Möglichkeit, durch eine alternative Domain-Endung Individualität zu wahren. Oft sind aber die ".com" und ".net" schon vergriffen.

Wegen der Vielzahl von neuen Domainregistrierungen genehmigte das Internet-Kontrollorgan ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) bereits Ende 2000 sieben neue Endungen, so genannte Top Level Domains. Die neuen Endungen sind ".aero", ".biz", " .coop", ".info", ".museum", ".name", ".pro". Wer nun allerdings denkt, er könne seinen Namen beliebig mit den neuen Top Level Domains kombinieren, liegt falsch.

Die meisten der sieben neuen Top Level Domains sind nur für ganz bestimmte Anwender zugänglich. Lediglich ".info" und ".name" sind für den Otto-Normal-Verbraucher benutzbar.

Zukünftig muss der nicht kommerzielle Nutzer aber auch bei der Vergabe dieser Endungen Einschränkungen hinnehmen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen in einem "Vorverfahren" Markeninhaber ihr Interesse an der Domain geltend machen können. Durch diese Bevorzugung der Markenanbieter sollen spätere Domainstreitigkeiten und Domaingrabbing (Domainpiraterie) vermieden werden. Die bisherige Rechtsprechung in diesem Bereich hat nämlich gezeigt, dass Unternehmen und sonstige Markenrechtinhaber auch nachträglich ein Namensrecht geltend machen können.

Aktuelles Beispiel ist die Vergabe der ".info"-Domain. Listige Internetbenutzer hatten in dem für Markeninhabern vorbehaltenen Vorverfahren ihre Domain angemeldet, ohne eine eigene Marke zu besitzen. Nachdem die Täuschung aufgeflogen war, mussten die Privatleute die entsprechenden Domains wieder zurückgeben.

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