"Dialer": Illegale 0190-Servicenummern

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An Ihrem Telefonverhalten hat sich nichts geändert, aber der Betrag auf der Telefonrechnung hat auf einmal ein paar Nullen mehr? Die hohe Telefonrechnung könnte ein Indiz dafür sein, dass Sie sich im Internet einen "Dialer" eingefangen haben, der Ihre Interneteinwahl verändert und diese über eine teure Nummer umgeleitet hat.

Herkömmliche 0190-Servicenummern sind vom Prinzip her nicht zu beanstanden: Der Kunde wählt mittels Telfon, Fax oder Computer eine kostenpflichtige 0190-Nummer und erhält im Gegenzug eine Leistung des Anbieters. Dies kann ein Faxabruf zu Last-Minute-Angeboten, eine Hotline oder Vergleichbares sein. Diese Geschäftsmethode lässt sich allerdings, vor allem im Internet, auch ziemlich einfach für unseriöse und illegale Geschäfte ausnutzen.

Während seriöse Dialer-Programme ihre kostenpflichtige Internet-Verbindung erst aktivieren, wenn der Service tatsächlichgenutzt werden soll, verändern illegale "Dialer" zum Beispiel die Standard-Einwahl für die Internetverbindung. Dadurcherfolgt - anstelle der Verbindung über den gewohnten Provider - der Zugang übereine teure 0190-Servicenummer. So treibt der Nutzer seine Telefonkosten in Schwindel erregende Höhen, ohne sich dessen bewusstzu sein.

Tipps der Polizei und der Freiwilligen SelbstkontrolleTelefonmehrwertdienste e.V. zum richtigen Umgang mit derartigen unseriösen Dialern finden Sie auf den nächsten Seiten. Um diesen Praktiken künftig gänzlich den Nährboden zu entziehen, hat die Polizei außerdem mit Unterstützung der Freiwilligen SelbstkontrolleTelefonmehrwertdienste e.V. seit kurzem im Internet unter www.polizei.propk.de Informationen zumrichtigen Umgang mit 0190-Dialern eingestellt.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  ´Dialer´: Illegale 0190-Servicenummern
Seite  2:  Sicherheitstipps der Polizei für Dialer-Programme
Seite  3:  Wie können Sie erkennen, ob sich ein 0190-Dialer in Ihrem PC eingenistet hat?
Seite  4:  Wenn Sie sich doch einmal einen Dialer eingefangen haben, dann sollten Sie folgende Tipps Ihrer Polizei beherzigen:
Seite  5:  Was können Sie tun, wenn die überhöhte Rechnung ins Haus flattert?