China-Onlineshops und die Rechte des Käufers

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Seit einigen Jahren schießen sogenannte „China-Onlineshops” wie Pilze aus dem Boden. Unter den bekanntesten von ihnen sind an dieser Stelle beispielhaft Miniinthebox.com, Lightinthebox.com, Fasttech.com oder Banggood.com zu nennen.

Wie der Name „China-Onlineshops” oder einfach „China-Shops” schon vermuten lässt, handelt es sich dabei um Onlineshops, die ihren Unternehmenssitz größtenteils in China haben.

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: http://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

Vertrieben werden über diese Shops unterschiedlichste Produkte, von Bekleidung über Schmuck und Kosmetikprodukte bis hin zu Dekoartikeln. Hauptsächlich findet man im Angebot der Shops jedoch Elektroartikel, Smartphone-Zubehör und sogenannte Gadgets (technische Spielereien).

Die Preise sind dabei, verglichen mit in der EU ansässigen Onlinehändlern, unschlagbar günstig, was daran liegt, dass hauptsächlich in China produzierte Produkte zum Verkauf angeboten werden.

Bei vielen der Produkte handelt es sich um solche, die umgangssprachlich als „China-Klone” bezeichnet werden, also Nachahmungen von bekannten Markenprodukten, die häufig durch einen leicht abgewandelten Marken- oder Produktnamen, oder ein geringfügig abgewandeltes Design, um den Vorwurf des Plagiarismus herum kommen.
Die Qualität der Produkte ist dabei sehr unterschiedlich, doch selbst bei qualitativ vergleichsweise hochwertigen Produkten, können diese meist nicht mit den ihrem Design zugrundeliegenden Markenprodukten mithalten.

Sucht man im Internet nach Erfahrungsberichten von Kunden der Shops, so wird man schnell fündig, wobei sowohl die positiven, als auch die negativen Kritiken zahlreich sind. Das Verhältnis zwischen zufriedenen und unzufriedenen Kunden ist je nach Shop sehr unterschiedlich.

Bestellt man mit dem Wissen, dass man qualitativ in der Regel auch nur das bekommt, wofür man bezahlt hat, nämlich (nachgeahmte) Produkte „Made in China”, so kann sich eine Bestellung bei einem der „China-Onlineshops” durchaus lohnen. Vorausgesetzt, die bestellte Ware kommt an und tut dies darüber hinaus auch in funktionsfähigem Zustand und ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

Die Gründe, aus denen sich eine Bestellung in besagten Shops häufig nicht lohnt, sind vielfältig.

Die Bestellung kommt nicht an

Zunächst kommt die bestellte Ware teils gar nicht erst bei dem Besteller an, weil diese entweder auf dem Weg verloren geht, oder von dem Shopbetreiber nicht versandt wurde.
Bis sich dies herausstellt, ist jedoch Geduld gefragt, denn auch bei ordnungsgemäßem Versand dauert dieser, entgegen den Angaben der Shopbetreiber, häufig über drei Wochen.

Der Zoll

Erreicht die Bestellung Deutschland, so ist das nächste zu überwindende Hindernis der Zoll. Dieser überprüft stichprobenartig den Inhalt der Sendung darauf, ob dieser eingeführt werden darf und ob gegebenenfalls durch die Einfuhr weitere Kosten entstehen.

Nicht eingeführt werden dürfen beispielsweise Fälschungen und Plagiate, Kosmetikprodukte aus Drittländern, die nicht die die Anforderungen von in der EU hergestellten Produkten erfüllen, oder Produkte, die keine CE-Kennzeichnung besitzen und daher die europäischen Standards der Produktsicherheit nicht erfüllen.

Stellt der Zoll fest, dass die bestellte Ware eingeführt werden darf, so wird als nächstes überprüft, ob die Sendung ordnungsgemäß deklariert ist. Auch dies ist sehr häufig ein Problem, da die Shopbetreiber, um Einfuhrzölle zu sparen, die Sendungen oft bewusst falsch deklarieren. So werden beispielsweise Sendungen bestimmter Shops grundsätzlich als Geschenk deklariert, da Geschenksendungen bis zu einem Warenwert von 45,- € abgabenfrei sind, während sonst bereits ab einem Warenwert von 22,- € Abgaben erhoben werden.

Bei einem Warenwert zwischen 22,- € und 150,- € wird eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% des Warenwertes fällig, bei einem Warenwert über 150,- € kommt hierzu noch ein Einfuhrzoll.

Stellt der Zoll fest, dass die Sendung falsch deklariert ist, so muss der Empfänger die noch fälligen Abgaben nachzahlen, bevor er seine Sendung in Empfang nehmen kann.

Teile der Bestellung fehlen oder sind defekt

Ist die Bestellung auch Problemlos durch den Zoll gekommen, so stellt sich oft spätestens beim Auspacken heraus, dass Teile der Sendung fehlen, oder schon bei Ankunft defekt sind.

Ist auch dies nicht der Fall, so kann die Freude über die bestellten Waren auch kurze Zeit später vergehen, wenn das Produkt schon nach wenigen Tagen oder Wochen seine Funktion einstellt.
Rechte des Bestellers

Ist einer der oben genannten Fälle eingetreten, so freut man sich, auf den Seiten der Shopbetreiber etwas von problemloser Rückabwicklung und Nacherfüllung sowie einem teils 30-tägigen Widerrufsrecht zu lesen, sofern man die Erläuterungen hierzu versteht. Viele der Shops stellen ihre AGB und Verbraucherinformationen entweder gar nicht erst in deutscher Sprache bereit, oder die Übersetzung ist mehr schlecht als recht.

„Rechtsmittelrichtlinie
Sie willigen darin ein, dass die Rechtmittel bei MiniInTheBox gemäß geeignet Gesetz aufgrund jeglichen Bedrohungen unzureicheichend wäre, und dass MiniInTheBox.com der effektiver Vertragserfüllung oder der Unterlassungsverfügung, oder beides zusteht, außerdem die Schadenersatz MiniInTheBox.com nach der Rechtegültigkeit auch mit n otwendiger Auslagen, die jegliche Schlichtung inklusive oder ohne Begrenzung, Anwaltskosten entschädigen sollte.” (Auszug aus den AGB von Miniinthebox.com)

In den AGB des Onlineshops Miniinthebox.com findet sich auch eine verständlichere Passage, in welcher jedoch ohne jeglichen Zusammenhang zu dem sonstigen Inhalt von „Microsoft Websites“ die Rede ist.

„Urheberrecht
(…)Die Elemente der MiniInTheBox.com Websites sind Patentrechtlich, Wettbewerbsrechtlich sowie durch weitere Gesetze geschützt und dürfen weder ganz noch teilweise kopiert oder imitiert werden. Logos, Grafiken, Stimmung oder Bilder von Microsoft Websites dürfen nicht kopiert oder weiterübertragen werden, es sei denn es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MiniInTheBox.com vor.” (Auszug aus den AGB von Miniinthebox.com)

Die Probleme beginnen spätestens bei dem Versuch, diese Rechte auch einzufordern. Der erste Schritt ist in der Regel der Kontakt zu dem Kundenservice des Onlineshops. Teilweise ist dieser nicht zu erreichen oder eine Verständigung ist nur schwer möglich, Teilweise wird die Geltendmachung der Rechte des Bestellers schlicht abgelehnt.
Wird der Rücksendung eines defekten Produktes zugestimmt so muss diese meist an das Warenlager des Shopbetreibers in China erfolgen, und wenn eine Sendung auf dem Weg nach Deutschland verloren gehen kann, so kann sie dies auf dem Weg nach China genauso, so dass von Seiten der Shopbetreiber unter Umständen behauptet wird, die Sendung sei dort nie angekommen.
Einfacher ist die Rücksendung bei einigen größeren Shops, die auch ein Warenlager in Europa unterhalten. Meist kann die Rücksendung dann an dieses erfolgen.

Scheitert die Durchsetzung von Mängelgewährleistungsrechten, Widerrufsrechten oder Schadensersatzansprüchen gegen die Shopbetreiber im direkten Kontakt, so bleibt letztlich oft nur die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche, doch auch diese ist mit zahlreichen Problemen verbunden.

In der Regel lohnt sich ein gerichtliches Vorgehen nur, sofern die Zuständigkeit bei einem deutschen Gericht liegt, da ein Prozess im Ausland meist mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Sofern ein deutsches Gericht eine Entscheidung gegen einen Onlineshopbetreiber aus China fällt, so ist die nächste Hürde die tatsächliche Vollstreckung des deutschen Vollstreckungstitels in China. Ein mögliches gerichtliches Vorgehen muss also zuvor sorgsam geprüft werden und wird sich in den meisten Fällen wohl nicht lohnen.
Bevor man bei einem „China-Onlineshop” etwas bestellt, sollte man sich also im Klaren darüber sein, was man für sein Geld zu erwarten hat und welche Risiken die Bestellung mit sich bringt.