Bilder auf Facebook: Haftung ab Kenntnis

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Betreiber einer Fanpage haftet spätestens nach Aufforderung zur Löschung eines Bildes

Lädt man auf seiner Facebook Fanseite ein fremdes geschütztes Bild hoch, dann ist man als Betreiber der Seite dafür haftbar. Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen Betreiber einer Fanpage, weil dieser selbst ein Bild rechtswidrig verbreitet und dieses auch nach Aufforderung nicht gelöscht hatte.

Es handelte sich nach Ansicht des Gerichts um einen "eigenen" Beitrag, da der Betreiber das Bild selbst eigestellt hatte. Da der Betreiber vom Rechteinhaber zur Löschung aufgefordert worden war, hatte er spätestens ab diesem Zeitpunkt auch Kenntnis von der Rechtswidrigkeit und konnte haftbar gemacht werden. Nachdem der Seitenbetreiber nicht reagierte und das Bild auf Facebook verfügbar blieb, war die folgende Abmahnung durch den Rechteinhaber berechtigt. (Az 17 O 303/12)

Von 123recht

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