Bewertung "miserabler Service" auch ohne Begründung möglich
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Bewertung, Kauf, Onlinekauf, Amazon, Meinungsfreiheit, TatsachenbehauptungVerkäufer muss sich negative Meinungsäußerungen gefallen lassen
Die Aussage "Miserabler Service" über einen Händler auf Amazon ist zulässig. Der Kunde muss seine Meinung auch nicht näher begründen. Ein Verbraucher hatte nach einem Kauf auf Amazon über den Händler den Bewertungstext "1 von 5: Miserabler Service, kundenfreundlich ist anders!" abgegeben.
Der Händler sah darin eine unwahre Tatsachenbehauptung und hatte zusätzlich argumentiert, dass der Käufer ein Scheinkäufer eines Konkurrenten gewesen sei. Das Landgericht Köln entschied aber, dass sich ein Verkäufer diese Äußerung gefallen lassen muss.
Derartige negative Kritik ist laut Gericht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Bewertung enthält weder Schmähkritik noch eine falsche Tatsachenbehauptung, sondern nur eine subjektive Wertung, die man auch ohne weitere Begründung abgeben darf. (Az. 28 O 452/12)
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