Anscheinsbeweis über Urheberschaft einer über ein ebay-Mitgliedskonto abgegebenen Willenserklärung

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Anmerkung zum Beschluss des OLG Bremen vom 21.06.2012

Das OLG Bremen hat in seiner Entscheidung vom 21.06.2012 klar gestellt, dass kein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass eine über ein bestimmtes ebay-Mitgliedskonto abgegebene Willenserklärung von dem jeweiligen Kontoinhaber abgegeben worden ist.

Der Sicherheitsstandard im Internet sei derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist.

Für die Zurechnung des missbräuchlichen Verhaltens eines Dritten reicht es zudem nicht aus, dass der Inhaber eines ebay-Mitgliedskontos seine Zugangsdaten nicht sicher verwahrt hat.

Durch diesen Beschluss wurde die höchstrichterliche Rechtsprechung gefestigt. Es bleibt bei der gesetzlichen Risikoverteilung, wonach Unsicherheiten über die Person des Erklärenden zu Lasten des Erklärungsempfängers gehen. Hiernach ist ein Nachweis über den Vertragsabschluss über eine Online-Plattform fast nicht zu führen, was letztlich dem Anspruchsteller zum Nachteil gereicht. Trotzallem wird dieses Instrument tagtäglich vielfach gebraucht.