Acht AGB-Klauseln von 1&1 rechtswidrig

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Deutschlands größtem Webhoster 1&1 beschäftigt. Es kam zu dem Ergebnis, dass acht AGB-Klauseln gegen einschlägige Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch verstoßen und verbraucherfreundlicher gestaltet werden müssen. Beispielsweise ist die Klausel unwirksam, dass 1&1 sich das Recht einer Vertragsänderung vorbehält, falls der Kunde nicht innerhalb einer vierwöchigen Frist widerspricht. Eine bloße Möglichkeit zum Widerruf reicht nicht für die Wirksamkeit einer solchen Klausel aus, insbesondere wenn nach dieser der gesamte Vertrag verändert werden kann.

Auch die Klausel, nach der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge der Parteien gelten sollen, ist unwirksam.  Hierbei liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers vor, insbesondere da sie nicht einmal wirksam in den aktuellen Vertrag einbezogen sind.

Zudem ist das Festsetzen einer Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich. Die entstehenden Personalkosten sind nicht als Schadensersatz erstattungsfähig. Weiterhin ist ein Kündigungsrecht von 1&1 mit einer lediglich vierwöchigen Kündigungsfrist, obwohl für den Verbraucher eine feste Vertragslaufzeit besteht, unwirksam. Auch das außerordentliche Kündigungsrecht von 1&1, falls sich der Kunde um mehr als 20 Tage im Zahlungsverzug befindet, kann nicht wirksam in den Vertrag miteinbezogen werden. Dasselbe gilt für die Sperrung der Internetpräsenz und das Verlangen von Schadensersatz bei Verzug des Kunden.

Insgesamt gesehen muss 1&1 nach Entscheidung des Gerichts zahlreiche Klauseln verbraucherfreundlicher gestalten.
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.09.10 - 2 u 1388/09)

Leserkommentare
von Neckarsulm am 27.11.2010 00:54:18# 1
Unglaublich - hoffentlich lesen das viele 1 & 1 Kunden!
    
von CONDOR_X am 11.12.2010 00:32:54# 2
Wen wundert das eigentlich noch? Die 1&1 Internet-AG ist doch schon seit über 10 Jahren als die "Gauner mit der Grauen Weste" bekann für ihre rechtsfragwürdige Abzocke der Kunden bekannt. Endlich hat auch mal ein Gericht begriffen, das bei 1&1 Vieles im Argen liegt! In einschlägigen Foren wie z.B. wer-weiss-was.de ist das Geschäftsgebaren von 1&1 stosszeitweise Top-Thema. Mein persönlicher Rat ohnehin seit eh und je: Finger weg von 1&1, das spart jede Menge Ärger.
    
von System am 23.09.2011 10:12:11# 3
Dazu ist zu sagen, das dieses Urteil nicht rechtskräftig ist. 1&1 hat dagegen Revision eingelegt. Es muss nun abgewartet werden ob die Revision zugelassen wird und der BGH sich dessen annimmt oder die Revision abweist.